26.06.2001

Staatliche Lotterie zu Schadenersatz verklagt

Bayern muss einer Sportwetten-Gesellschaft im thüringischen Gera Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen. Das Landgericht München verurteilte den Freistaat wegen unlauteren Wettbewerbs zu der Schadenersatzzahlung. Ein genauer Betrag wurde vom Gericht nicht beziffert. Der Kläger fordert 50 Millionen Mark. In einem Fernsehspot hatte die Bayerische Staatliche Lotterieverwaltung mit der Formulierung geworben: „Oddset, die Sportwette mit festen Quoten, nur bei Lotto.“ Diese Alleinstellungs-Werbung sei unzutreffend, begründete ein Sprecher des Gerichts das Urteil. Auch die Sportwetten GmbH Gera biete eine Sportwette mit Quoten an (Landgericht München, Az.: 21 O 10859/00)