St. Gallen: Keine Punktspieler mehr in den Gaststätten
Das eidgenössische Spielbankengesetz hat Folgen für die Schweizer Automatenbranche. Im Kanton St. Gallen müssen nun auch die Punktspielgeräte in Gaststätten abgebaut werden. Geldspielautomaten sind in diesem Kanton schon seit 1982 verboten. Den Punktspielautomaten sollte es eigentlich bereits 1997 an den Kragen gehen. Da sie angeblich illegal betrieben und die Punkte in vielen Gaststätten in Geld oder Warengewinne getauscht würden. Damals beschloss der Große Rat, Kursäle zu erlauben, aber Punktspielgeräte zu verbieten. Dagegen wehrte sich das Komitee „Mensch vor Profit“. Mit Erfolg! Denn kurz vor der Abstimmung erließ der Bund eine provisorische Geldspiel-Verordnung. Doch am 7. Juli entschied nun das Bundesgericht, dass Punktspielgeräte zu den Geldspielautomaten zählen. Damit unterstehen sie dem seit April 2000 geltenden Spielbankengesetz und sind nur noch in Casinos und Kursälen erlaubt.