Sperrzeitverlängerung gekippt
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hat die Sperrzeitverlängerung für Spielstätten in der Stadt Pforzheim gekippt. Spilstätten dürfen weiterhin ab 6 Uhr geöffnet haben. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Im November vergangenen Jahres hatte die Stadt Pforzheim verfügt, dass Spielstätten künftig nicht mehr von 0 bis 6 Uhr, sondern von 0 bis 11 Uhr geschlossen bleiben müssten. Die Kommune argumentierte mit einer Verdoppelung der Spielstätten seit 2007 sowie mit wachsender Spielsucht. Fünf Unternehmen sahen ihre Berufsfreiheit und Existenz gefährdet, klagten und bekamen recht.
Die Richter sahen in den Pforzheimer Verhältnissen keine Besonderheit. Die Situation entspreche dem landesweiten Trend. Folglich fehle für die Sperrzeitverlängerung „das erforderliche atypische örtliche Gefahrenpotenzial“.
Der sechste Senat des Verwaltungsgerichtshofs stellte fest, es sei „kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, dass in Pforzheim die schädlichen Folgen des Missbrauchs von Glücksspiel deutlicher als in anderen Gemeinden Baden-Württembergs zutage treten“.