AWI-Schulungen zum Sachkundenachweis
Aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen der Bundesländer bietet die AWI im Auftrag der Verbände der Deutschen Automatenwirtschaft Schulungen zum Sachkundenachweis in Sachen Prävention und zu Rechtsvorschriften des Automatenaufstellgewerbes an.
„Im Jahr 2012 können nur Unternehmen teilnehmen, die Mitglied im Bundesverband Automatenunternehmer, beziehungsweise dessen Landesverbänden oder im Forum für Automatenunternehmer in Europa sind“ heißt es auf der Internetseite der AWI und weiter: „Es existiert schon jetzt eine Warteliste.“
Verbandsmitglieder, die an einer Schulung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich per E-Mail unter info@awi-info.de anzumelden. Die AWI benötigt dabei folgende Angaben:
– Name des Unternehmens
– Name des Geschäftsführers
– Kontaktdaten
– Mitgliedschaft in welchem Verband und Mitgliedsnummer
– An welcher Schulung wollen Sie teilnehmen?
– Wie viele Personen sollen geschult werden?