24.10.2019

Sperrstunde in Baden-Württemberg auf dem Prüfstand

Baden-Württemberg: Die Sperrstunde für das Nachtleben steht zur Disposition! Die grün-schwarze Landesregierung will prüfen, ob die gesetzliche Regelung noch zeitgemäß ist.

Die Sperrstunde, die in Baden-Württemberg das Nachtleben zeitlich begrenzt, wird von der Landesregierung aktuell einem Check unterzogen. Das melden die Stuttgarter Nachrichten. Die grün-schwarze Landesregierung will noch in dieser Legislaturperiode prüfen, ob eine andere Regelung möglich ist.

"Das von Thomas Strobl (CDU) geführte, zuständige Innenministerium könnte mit der Prüfung die Grundlage für eine folgenschwere Entscheidung treffen, die weitreichende Konsequenzen für Clubbetreiber, genervte Anwohner und andere Akteure und Betroffene des Nachtlebens hätte", schreibt die Tageszeitung. 

Die Sperrstunde regelt, dass Clubs, Bars und Kneipen um 3 Uhr (beziehungsweise am Wochenende um 5 Uhr) zu schließen haben. Davon unabhängig müssen die Spielhallen in Baden-Württemberg bereits ab Mitternacht bis 6 Uhr in der Frühe schließen.