03.04.2019

Sozialkonzepte und Berichtswesen im Saarland

Anfang März 2019 wurden alle saarländischen Unternehmer durch ein Rundschreiben des Landesverwaltungsamtes darüber informiert, dass die Funktion des Suchtbeauftragten der Landesregierung ab sofort beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie von Herrn Prinz wahrgenommen wird. Daran erinnert jetzt noch einmal die Präventionsbeauftragte der AWI, Grit Roth.

Das heißt auch, dass Herr Prinz zukünftig die Sozialkonzepte überprüfen und entsprechende Anerkennungen erteilen wird. Eine Zuständigkeit des Landesinstituts für Präventives Handeln besteht nicht mehr.

Herrn Prinz ist postalisch erreichbar unter Franz-Josef-Röder-Str. 23, 66119 Saarbrücken, telefonisch unter 0681/501-2135 und per E-Mail unter t.prinz@ soziales.saarland.de.

Außerdem wurde eine neue Frist für die Berichte über die Maßnahmen des Sozialkonzeptes festgelegt: Bis zum 30. Juni 2019 sollen Berichte über die Jahre 2017 und 2018 an das Landesverwaltungsamt, Am Markt 7, 66386 St. Ingbert, z. Hd. Herrn Fries oder Frau Detemple geschickt werden.