Sozialkonzept – Neue Unterlagen der AWI
Das Aufstellen und Führen eines Sozialkonzeptes ist eine anspruchsvolle und wichtige Aufgabe. Um die Automatenunternehmer dabei zu unterstützen, hat die Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH (AWI) ein Mustersozialkonzept erstellt, das regelmäßig aktualisiert wird. Noch in diesem Jahr soll eine neue Version erscheinen. Bereits jetzt stehen folgende neue Materialien zur Verfügung und können über die BA-Landes- oder Fachverbände bezogen werden:
• Checkliste zur Früherkennung von Problemspielern in Spielhallen
• Checkliste zur Früherkennung von Problemspielern in gastronomischen Betrieben
• Gesprächsprotokoll
• Verpflichtungserklärung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
• Verbindliche Anlage zur Spielersperre für die Länder, in denen eine lokale Lösung angewendet wird (Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein), sowie eine allgemeine gehaltene Vorlage für eine lokale Lösung
„Das DSGVO-Formular ist sowohl für Spielhallen als auch in einer Version für gastronomische Betriebe erhältlich. Beide Versionen ersetzen die bisherige 'Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz' und die „Anweisung Datenschutz“, teilt die BA-Geschäftsführerin Simone Storch in einem „BAdirekt“ mit.
Sie empfiehlt generell dringend, alle bereits jetzt aktualisierten oder neu erstellten Dokumente in die Sozialkonzepte aufzunehmen und die alten Versionen zu ersetzen.
Mitglieder eines BA-Landesverbandes oder Fachverbandes erhalten laut BA alle Unterlagen kostenlos.
Gesellschaftliche Verantwortung
Simone Storch bekräftigt im Namen des BA: „Führen Sie das Sozialkonzept so vorbildlich wir Ihr gesamtes Unternehmen. Jugend- und Spielerschutz, Verbraucherschutz und Prävention sind eine wichtige Säule des gewerblichen Geldspiels. Wir bieten unseren Gästen ein modernes und spannendes Freizeitprodukt, aber wir alle übernehmen auch gesellschaftliche Verantwortung.“
Automatenunternehmer, die Spielhallen und Gastro-Aufstellungen betreiben, sind nach Paragraf 6 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) dazu verpflichtet, ein Sozialkonzept zu führen und vorzuhalten.
Der BA unterstreicht: „Im Klartext ist das Sozialkonzept Ihr zentrales Dokument für die in Ihrem Betrieb durchgeführten Maßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz, zum Verbraucherschutz und zur Prävention von problematischem oder pathologischem Spielverhalten.“
Dies umfasse unter anderem die Auflistung von absolvierten Schulungen von Mitarbeitern, die Benennung von Ansprechpartnern für zum Beispiel die Präventionsarbeit in den jeweiligen Unternehmen und die Umsetzung von Einlasskontrollen der Gäste.