09.03.2017

Sind die Würfel gefallen? Fachtagung hilft Unternehmern, sich zu wappnen!

Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion, von links: Dr. Damir Böhm, Tim Hilbert, Olaf Weinstein, Hendrik Meyer und Professor Dr. Florian Heinze.

Rund 80 Unternehmer informierten sich am 8. März auf einer ganztägigen Fachtagung "Sind die Würfel gefallen? Recht und Praxis in deutschen Spielhallen" in Bad Soden über die vielerorts brenzlige juristische Situation. Eingeladen hatten der Fachverband Spielhallen (FSH) und die Merlato GmbH.

Denn viele existenziell drängende Fragen beschäftigen derzeit die Automatenunternehmer landauf, landab: Droht nach dem 30. Juni und dem möglichen Ausbleiben der glücksspielrechtlichen Erlaubnis ein Sofort-Vollzug? Wie stelle ich einen Härtefallantrag? Welche Ermessensspielräume haben die Behörden? Wie werden Auswahlentscheidungen getroffen? Und wie kann man gegen diese Entscheidungen juristisch vorgehen? Haben Mehrfachkonzessionen noch eine Chance? Oder banalere, praktische Fragen: Wie wird eigentlich der Abstand zwischen zwei Spielhallen gemessen?

Frank Waldeck: Wir wappnen uns bestmöglich

Gastgeber und FSH-Vorsitzender Frank Waldeck während seiner Begrüßung im Großen Saal des Hotels Ramada in der Taunus-Kurstadt Bad Soden: "Wer dachte, die ganze Problematik verschwindet einfach von der Tagesordnung oder eine übergeordnete gerichtliche Entscheidung heilt alles wie auf wundersame Weise, sieht sich eines besseren belehrt. Jetzt sitzen wir hier und müssen uns auf der juristischen und praktischen Ebene bestmöglich wappnen."

Zu Beginn stellten sich die erfahrenen Branchenjuristen und Verbandsjustiziare Dr. Damir Böhm, Professor Dr. Florian Heinze, Tim Hilbert und Hendrik Meyer in einem Podiumsgespräch dem brisanten Thema, hellwach moderiert von AutomatenMarkt-Chefredakteur Olaf Weinstein.

Also, sind die Würfel gefallen? Hendrik Meyer, Justiziar des Ostverbandes: "Der eine oder andere Würfel ist gefallen. Aber längst nicht alle. Auch wenn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Dezember 2016 die Branche erschüttert hat, so sind doch noch sehr viele Detailfragen offen."

Der Berliner Rechtsanwalt sieht auch "viele Ansätze, den einen oder anderen Fall in Ihrem Sinne zu lösen". Kaum zu glauben: In Berlin gibt es einen konkreten Fall, bei dem der Abstand zwischen zwei Spielhallen 499,1 Meter beträgt. Das heißt, hier könnten 90 Zentimeter das "Aus" bedeuten.

Fragwürdige Verlosungen

Statt die Frage der Betriebsführung und Qualität in den Vordergrund zu stellen, habe der Berliner Senat aus der Glücksspielregulierung ein – im wahrsten Sinne des Wortes – Glücksspiel gemacht, inklusive höchst fragwürdiger Verlosungen. Und noch immer sei das versprochene "Abstandsmessungsmodul" nicht erstellt. Viele Beamte seien in diesen Tagen mit einfachen "Messrädern" unterwegs.

Wichtig ist es, so Rechtsanwalt Hendrik Meyer, mit Eilanträgen gegen einen möglichen, existenziell bedrohlichen Sofortvollzug vorzugehen. "Es gibt auch bereits sehr positive Härtefall-Erlaubnisse", macht Meyer Mut.

Professor Dr. Florian Heinze aus Hannover sieht durchaus den einen oder anderen Hoffnungsschimmer. Er erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht immerhin ins Anhörungsverfahren eingetreten sei. Er selbst habe sich auch ein kräftiges "Restvertrauen in die Unabhängigkeit unserer Justiz bewahrt", so der Justiziar des Automatenverbandes Niedersachsen und des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes.

Wunderlösungen wird es nicht geben

Allerdings: "Wunderlösungen" werde es nicht geben. Jeder müsse um seine Konzessionen und seine Existenz kämpfen. Erlaubniserfordernisse, Abstandsgebote und das Verbot von Mehrfachkonzessionen sind wichtige Schlagworte. Gerade das "ansonsten sehr schöne Bundesland" Niedersachsen gehe sehr restriktiv mit dem gewerblichen Automatenspiel um. So gebe es eine Anweisung des Wirtschaftsministeriums an die Kommunen, keine Härtefälle zu bewilligen.

Professor Dr. Heinze unterscheidet diverse Problemstellungen verfassungsrechtlicher und verwaltungsgerichtlicher Art, denen man sich offensiv stellen müsse.

Das Bundesverfassungsgericht wird eine Entscheidung nicht vor dem 30. Juni (dem Stichtag für das Auslaufen der Übergangsregelungen in den meisten Bundesländern) fällen, ist sich Dr. Damir Böhm sicher. Das heißt, alle Unternehmer sind aufgerufen, die derzeit geltende Gesetzeslage anzuerkennen und zu befolgen. "Wir haben bereits den ,worst case' jetzt, es kann nur besser werden", so der juristische Berater des Fachverbandes Spielhallen.

Der "worst case" ist bereits Realiät

Tragisch sei, dass jetzt viele ordentlich geführte Spielhallen in ihrer Existenz bedroht seien, so der Bielefelder Rechtsanwalt. Die Vollzugspraxis der Behörden werde allerdings in vielen Punkten angreifbar sein. Wichtig sei es, jetzt die richtigen juristischen Schritte zu gehen.

Rechtsanwalt Tim Hilbert aus Wiesbaden, auch ein erfahrener juristischer Berater des Fachverbandes Spielhallen, beklagt die völlig unterschiedlichen Gesetzlichkeiten und Handhabungen in jedem Bundesland. Vielfach sei "kaum nachvollziehbar, was von ihnen verlangt wird". Verlosungsverfahren dürften sich auf mittlere Sicht als unzulässig erweisen. Eher positivere Beispiele seien die "gemäßigten" Länder Rheinland-Pfalz und Bayern.

Härtefallanträge sind kein Hexenwerk

Das Zusammenstellen der Unterlagen für einen Härtefallantrag ist "kein Hexenwerk", aber durchaus zeitaufwendig – bis zu zehn Tage! Jedem Unternehmer müsse auch klar sein: "Die verbleidende Zeit der Mehrfachkonzessionen ist endlich."

Im Anschluss an die große Podiumsdiskussion stand "Vier Regionen, vier Juristen, vier Workshops" auf der Tagesordnung.

Dr. Damir Böhm referierte zur Situation im Westen: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Professor Dr. Florian Heinze für den Norden: Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Tim Hilbert für den Süden: Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.

Hendrik Meyer für den Osten: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Informative Tagungsunterlagen

Dabei hatten die Automatenunternehmer Gelegenheit, im kleineren Workshop-Rahmen rechtlichen Rat zu ihrer konkreten Situation einzuholen. Am Ende eines langen, informativen Tages trafen die Teilnehmer am späten Nachmittag zu einer Abschlussrunde zusammen. Besonders hilfreich – die umfangreichen, von den Fachanwälten im Auftrag von FSH und Merlato GmbH zusammengestellten Tagungsunterlagen.