Seminar "Glücksspielrechtliche Erlaubnisse – Vorbereitungen der Spielhallen auf 2017"
Die Merlato GmbH veranstaltet am Donnerstag, 26. November, das Seminar "Glücksspielrechtliche Erlaubnisse – Vorbereitung der Spielhallen auf 2017" in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. Es gibt noch freie Plätze, ist dem Newsletter von heute morgen zu entnehmen.
Der Branchenfachmann und Rechtsanwalt Tim Hilbert informiert ausführlich über alle anstehenden Aufgaben und Weichenstellungen.
Beispielsweise geht es um die Fragen: Welche Anträge muss ich zum Weiterbetrieb einer Spielhalle stellen? Welche Fristen muss ich beachten und wo muss der Antrag gestellt werden? Unter welchen Umständen können Mehrfachspielhallen im Wege von Härtefall- und Ausnahmegenehmigungen weiter betrieben werden? Was müssen Spielhallenbetreiber beim Abschluss oder der Verlängerung von Miet-, Pacht- und Arbeitsverträgen beachten?
Die konkrete Rechtslage und praxisnahe Hinweise
Das Seminar "Glücksspielrechtliche Erlaubnisse – Vorbereitung der Spielhallen auf 2017" bringt die Teilnehmer auf den aktuellen Stand der Rechtslage und gibt jedem Betreiber praxisnahe Hinweise, wie und wo er die für seine Spielhallen erforderlichen Anträge für die glückspielrechtlichen Erlaubnisse stellen muss.
Kontakt: Merlato GmbH, Telefon 02823 92823-14, Telefax 02823 92823-15, E-Mail info@merlato.de, www.merlato.de.