Schleswig-Holstein will anderen Vertrag
Schleswig-Holstein will einen anderen Glücksspielstaatsvertrag als den, der jetzt im Form des zweiten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrags vorliegt. Die regierende Jamaika-Koalition, aber auch SSW und AfD wollen insbesondere die Online-Glücksspiele stärker in den Vertrag einbeziehen und sie somit regulieren.
Die Nordlichter kehren damit auf jenen Weg zurück, den die frühere Koalition aus CDU und FDP bereits 2012 eingeschlagen, und den die dann folgende Regierung aus SPD, Grünen und SSW durch ihren Beitritt zum Staatsvertrag verlassen hatte.
„Wer an den Zielen der Glücksspielregulierung festhalten will, muss neue Wege finden, um das auch zu erreichen“, sagt Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote und verweist auf den wachsenden Schwarzmarkt im Glücksspielsektor. Hans-Jörn Arp, Antragsteller im Landtag, erklärte, man müsse sich auf den Weg machen, gemeinsam mit den anderen Bundesländern einen neuen staatlichen Rahmen zu schaffen.
Erst im September hatte das Land Hessen in einem Evaluierungsbericht festgestellt, dass der Glücksspielstaatsvertrag seine Ziele nicht erreiche. Das liege vor allem an den Online-Glücksspielen. Obwohl sie in Deutschland verboten sind, bieten laut hessischem Bericht rund 160 Veranstalter auf etwa 400 deutschsprachigen Websites zirka 100 000 Casinospiele an.
In Zeiten des world wide web ist ein Verbot von Online-Spielen kaum durchsetz-, beziehungsweise kontrollierbar. Auch dann nicht, wenn das Verbot dem Spielerschutz dienen soll. Trotzdem wollen die anderen Länder an diesem Verbot festhalten.
Im Kieler Landtag kritisierte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Kai Dolgner, die Antragsteller (auf Nicht-Ratifizierung des vorliegenden Vertragsentwurfs) wollten den Zusammenhalt der Bundesländer zu zerstören. Der zweite Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag kann nur in Kraft treten, wenn ihn alle 16 Bundesländer ratifizieren.