07.03.2019

Schleswig-Holstein beharrt auf Regulierung von Online-Casinos

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung plant offenbar einen erneuten Alleingang bei der Lizenzvergabe für Anbieter von Online-Glücksspielen. Hintergrund sei laut Recherchen von „NDR“ und „Süddeutsche Zeitung“ eine Auseinandersetzung mit den anderen Bundesländern darüber, wie man in Zukunft mit Online-Casino-Angeboten umgehen soll.

Anfang Februar sind die letzten 2011 durch das Bundesland Schleswig-Holstein vergebenen Lizenzen für Online-Casino-Anbieter abgelaufen. Zahlreiche Online-Casinos setzen ihren Betrieb nicht nur fort, sondern schalten auch weiterhin Werbung in Radio- und Fernsehsendern, teils auch noch mit dem Wappen Schleswig-Holsteins.

Andere Bundesländer folgen Kieler Vorstoß nicht

Die Landesregierung in Kiel plant „ndr.de“ und "tagesschau.de" zufolge erneut Sonderregelungen für Anbieter von Online-Casinos einzuführen. Dies scheint auch heiß diskutierter Gesprächsstoff bei der Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien am 21. Februar in Berlin gewesen zu sein. Dort haben die Vertreter Schleswig-Holsteins ihren Kollegen über die Pläne in Bezug auf Wiederzulassung von Online-Casinos informiert. Diese Kieler Initiative sei auf Unverständnis gestoßen. „Aus dem Protokoll geht hervor, dass die anderen Länder diesen Vorgang lediglich 'zur Kenntnis' genommen haben“, berichtet der NDR.

Aufgrund der unterschiedlichen Positionen der Bundesländer zu diesem Thema scheint eine Einigung auf eine Regulierung dieses Marktsegmentes völlig offen zu sein.

Landesmedienanstalten üben Druck aus

Des Weiteren soll die mit dem Weiterbetrieb der Online-Angebote einhergehende Werbung unterbunden werden. Die Landesmedienanstalten haben etwa 200 private Radiosender und 300 private TV-Sender angeschrieben und diese angehalten, keine Werbung für illegale Online-Casinos mehr auszustrahlen.

In dem Schreiben, das „NDR“ und „Süddeutsche Zeitung“ einsehen konnten, heißt es, man weise darauf hin, dass „Werbung für diese (…) Glücksspielangebote (…) im Fernsehen und Hörfunk nach geltender Rechtslage nicht zulässig ist.“ Dies sei „wiederholt höchstrichterlich für Deutschland festgestellt“ worden. Der Brief schließe mit der Bitte, das Verbot „bei künftigen Platzierungen von Werbung in Ihren Programmen“ zu berücksichtigen.

Laut Wolfgang Bauchrowitz, Chefjustiziar der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, sei der Brief ein Erfolg. Bundesweit sei die „Zahl der Verstöße signifikant zurückgegangen“ und im Zuständigkeitsbereich seiner Behörde habe man gar keine verbotene Werbung mehr feststellen können. Sender, die sich nicht an die Vorgabe halten, müssten zukünftig mit „verwaltungsrechtlichen Mitteln“ rechnen.