Sachsen-Anhalt droht Spielhallengesetz
Sachsen-Anhalt plant ein sogenanntes „Spielhallengesetz“ mit verschärften Auflagen für die Betriebe.
„Mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist es erforderlich, Glücksspiele mit besonderem Suchtgefährdungspotenzial stärker zu reglementieren", sagte Wirtschaftsministerin Birgitta Wolff (CDU) der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) am Abend des 16. Februar 2012.
Der Gesetzentwurf sähe eine fünfjährige Übergangszeit für bestehende Spielstätten voraus, so berichtet die MZ. Zudem seien Einlasskontrollen zur Überprüfung geplant. Zwischen den Spielstätten sollen Mindestabstände von 200 Metern Luftlinie liegen. Des Weiteren fordere der Entwurf die Entwicklung von Sozialkonzepten.
Die <link http: www.mz-web.de servlet external-link-new-window>Mitteldeutsche Zeitung berichtet, dass als Betriebsbezeichnung nur noch „Spielhalle“ erlaubt sein soll und eine „besonders auffällige Gestaltung“ der Fassade und Schaufenster als „zusätzlicher Anreiz“ zum Spielen verboten werden soll.