07.07.2017

Saarland: Spielhallenbetreiber wehren sich gegen Kahlschlag

Christian Antz weist im Pressefachgespräch auf die TÜV-Zertifizierungen und den Spieler- und Jugendschutz hin.

In einem Pressefachgespräch in Saarbrücken am 6. Juli informierten saarländische Unternehmer des Automaten Verbandes Saar (AVS) die Öffentlichkeit über die Folgen der ab dem 1. Juli geltenden Bestimmungen, wie die Mindestabstandsregelung und das Verbot von Mehrfachkonzessionen.

Zahlreiche Spielhallen im Land müssen schließen. Christian Antz, AVS-Vorsitzender, macht stellvertretend für die saarländischen Automatenkaufleute darauf aufmerksam, dass 800 Arbeitsplätze akut gefährdet seien.

Darüber hinaus wiesen die Verbandsvertreter auch auf die Verbesserung des Jugend- und Spielerschutz durch biometrische Einlasskontrollen sowie freiwillige TÜV-Zertifizierungen hin.

"Rasenmäherprinzip" nicht akzeptabel

„Jede Spielhalle, die sich an geltende Gesetze hält und sich für die Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes einsetzt, muss überleben. Schließungen aufgrund von Mindestabstandsregelungen und des Verbots von Mehrfachkonzessionen, wie sie seit dem 1. Juli diesen Jahres formal gelten, führen ohne Rücksicht auf qualitative Maßstäbe zu einem rein zahlenmäßigen Kahlschlag unter den gewerblichen Spielhallen“, erläutert Christian Antz.

Auch für Georg Stecker, Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft, sind Schließungen nach dem „Rasenmäherprinzip“ nicht akzeptabel: „Wenn die gut geführten gewerblichen Spielhallen verschwinden, steht dem illegalen Spiel Tür und Tor offen.“

Er verweist auf die Vielzahl illegaler Spielangebote, die schon jetzt im Saarland existieren. Mehr als zehn Prozent der Umsätze im Glücksspielbereich würden bereits im sogenannten schwarzen Markt erzielt – Tendenz steigend. Die Regulierung fördere das illegale Spiel, sagt Stecker.

Paradigmenwechsel in der Regulierung gefordert

Die Automatenwirtschaft will den Gesetzgeber von einem Paradigmenwechsel in der Regulierung des Jugend- und Spielerschutzes überzeugen. Dem technischen Fortschritt muss in Form geeigneter gesetzlicher Grundlagen für biometrische Einlasskontrollsysteme Rechnung getragen werden. Dies würde gleichzeitig die Spielhallenbetreiber ermutigen, auf die Qualitätsoffensive aufzuspringen und die innovativen zuverlässigen Systeme flächendeckend zu implementieren.

Gemeinsam machen sich Antz und Stecker für die gewerblichen Spielhallen stark: „Wir unterstützen alle diejenigen, die sich an die Regeln halten. Wir stehen für das legale Spiel!“

Anlässlich des Termins wurde zudem das biometrische Zugangskontrollsystem „Face-Check“ praktisch vorgeführt.