04.07.2018

Rheinland-Pfalz: Verbandsgemeinderat von Linz senkt Vergnügungssteuersatz

Der Verbandsgemeinderat von Linz senkte die Vergnügungssteuer von 5,5 Prozent auf 4 Prozent des Spieleinsatzes.

Wenn die Fachpresse über Vergnügungssteuern berichtet, handelt es sich selten um moderate und meist um absurde Erhöhungen, doch die Verbandsgemeinde Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz zeigt, dass enorm hohe Vergnügungssteuerbelastungen auch zurückgenommen werden können.

Wie der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz in einem Mitteilungsblatt berichtet, habe der der Verbandsgemeinderat von Linz in seiner jüngsten Sitzung den Weg für die Senkung frei gemacht. Er änderte die Satzung der neuen Vergnügungssteuer, die erst Anfang des Jahres in Kraft getreten war, von 5,5 Prozent auf vier Prozent Spieleinsatzsteuer.

Insgesamt stimmten 16 der Linzer Ratsmitglieder für die Senkung, während 11 dagegenstimmten.

Vorausgegangen war, dass die Spielhallenbetreiber in Linz „massive Existenzängste“ geäußert hatten.

„Die Steuerlast der Unternehmen hat sich deutlich verändert", erläuterte Bürgermeister Hans-Günter Fischer im VG-Rat und belegte das auch mit Zahlen, so der Verband.

Laut Mitteilungsblatt des Verbandes habe auch die Nachbargemeinde Unkel den Satz bereits auf vier Prozent festgelegt, nachdem örtliche Spielhallenbetreiber Bedenken angemeldet hatten. Auch in Bad Breisig werde eine Senkung auf vier Prozent diskutiert.

In der Tagespresse fand die Senkung ebenfalls ihren Niederschlag. Die Online-Version der regionalen „Rhein-Zeitung“ berichtete Ende Juni 2018 in einem – kostenpflichtigen – Artikel über diesen seltenen Vorgang der Vergnügungssteuersenkung.