21.06.2012

Rheinland-Pfalz segnet Glücksspieländerungsstaatsvertrag ab

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 20. Juni das Landesgesetz zum Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages und dem Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder (GKL) in Form des Entwurfes der Landesregierung (Drucksache 16/1179) unverändert angenommen und in zweiter Beratung sogar mit den Stimmen der CDU-Opposition zugestimmt.

Laut Jörg Meurer, Geschäftsführer des Deutschen-Automaten-Großhandels-Verbandes (DAGV), ist bemerkenswert, dass „sowohl die SPD-Fraktion als auch die CDU-Fraktion eine baldige Befassung mit einem ‚Zweiten’ Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht ausschließen, weil sie offenbar die rechtlichen Bedenken, die gegen das Vertragswerk erhoben worden sind, nicht abschließend ausräumen konnten. Unabhängig davon wurde allerdings dem Landesgesetz mit den Stimmen aller Fraktionen zugestimmt“.

Das Gesetz wird damit in Kürze im einschlägigen Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt zum 1. Juli 2012 in Kraft. Die Landesregierung ist nach Abfrage in den anderen Bundesländern sehr optimistisch, dass zum 1. Juli 2012 die Ratifizierungsurkunden von mindestens 13 Ländern bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt worden sind und damit der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten kann.