20.09.2023

Rheinland-Pfalz: Nur noch zehn Tage bis zum Fristende am 30. September 2023

Blick in eine Spielhalle im rheinland-pfälzischen Baumholder. Justiziar Tim Hilbert erinnert an eine wichtige Frist.

Achtung: Der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz (AVRP) verweist in seinem heutigen Rundschreiben auf ein wichtiges Fristende!

Justiziar Tim Hilbert: „Wir möchten Sie heute nochmals daran erinnern, dass die Frist für die Zertifizierung von Einfachspielhallen in Abstandskonflikt und Mehrfachspielhallen gemäß den aktuellen Vorschriften am 30.09.2023 abläuft. Mit Blick auf die in den erteilten Erlaubnissen enthaltene auflösende Bedingung zur Zertifizierung Ihrer betroffenen Spielhallen ist es von großer Bedeutung, dass Sie die Zertifizierung rechtzeitig abschließen, um den reibungslosen Betrieb Ihrer Spielhallen sicherzustellen und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.“

Die Benachrichtigung der ADD nicht vergessen

Der Rechtsanwalt weiter: „Betroffene Spielhallenbetreiber müssen der ADD bis zum 30. September 2023  eine durch eine akkreditierte Prüforganisation durchgeführte Zertifizierung vorlegen. Wir empfehlen Ihnen hierbei, den Nachweis der Zertifizierung zunächst per E-Mail an gluecksspielrechtspam prevention@add.rlp.de zu übersenden. Den Nachweis im Original senden Sie bitte postalisch an folgende Adresse: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Glücksspielaufsicht, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier.“

Abschließend betont Tim Hilbert gegenüber den AVRP-Mitgliedern: „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer nicht fristgerechten Vorlage der Zertifizierung, entsprechend der auflösenden Bedingung in der Genehmigungserlaubnis, diese erlischt und damit die Spielhalle ohne Erlaubnis betrieben wird. Sollten hierzu noch Rückfragen bestehen, stehe ich Ihnen wie gewohnt gern zur Verfügung.“