20.09.2023

Glücksspiel und Strafrecht im Mittelpunkt des 9. Deutschen Glücksspielrechtstages

Zum 9. Deutschen Glücksspielrechtstag nach Frankfurt kamen rund 70 Teilnehmer, etwa 30 verfolgten die Veranstaltung der dfv Mediengruppe und der Kanzlei Benesch & Partner online.

Die Rechtsanwälte Mirko Benesch und Marcus Röll von der Kanzlei Benesch & Partner führten die Teilnehmer durch den 9. Deutschen Glücksspielrechtstag.

„Glücksspielrecht im Spannungsfeld zwischen Erlaubnis und Strafrecht“, lautete der Titel des 9. Deutschen Glücksspielrechtstages am 15. September 2023 in Frankfurt am Main.

In diesem Jahr rückten die Veranstalter, die zur dfv Mediengruppe gehörenden „Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht“ und die Kanzlei Benesch & Partner, das Glücksspielstrafrecht in den Mittelpunkt.

Wie immer deckte die Konferenz viele interessante Facetten des Glücksspiels ab. Für den Bereich des gewerblichen Automatenspiels war vor allem der Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Geschäftsführender Direktor des Instituts für die gesamte Strafrechtswissenschaftt, Universität Augsburg, von großer Relevanz. Kubiciel referierte über die „Schließung der Strafbarkeitslücke von Fun-Games – Regelungsvorschlag zur Änderung des § 284 StGB“. Erst kürzlich hatte der Jurist im Auftrag des Bayerischen Automaten-Verbands (BAV) und des Fachverbands Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) ein Gutachten zum Thema illegale Fungames angefertigt.

"Glücksspiel auf Steroiden"

Kubiciel sieht bei den illegalen Fungames eine „große Regulierungsbedürftigkeit“. Diese Geräte erweckten zwar den Eindruck von Unterhaltungsgeräten. Die Schwierigkeit sei aber wegen der Auszahlungsproblematik der Nachweis des illegalen Glücksspiels. Aufgrund der „besonderen Anreize“, die von illegalen Fungames ausgehen, nennt der Augsburger Rechtswissenschaftler diese auch „Glücksspiel auf Steroiden“. Laut Kubiciel kann der Paragraf 284 StGB, der die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspiel unter Strafe stellt, das Problem der illegalen Fungames nicht erfassen. Daher müsse dieser Paragraf oder die Spielverordnung geändert werden. 

Rückkehr zur Sachlichkeit

Rechtsanwalt Marcus Röll von der Kanzlei Benesch & Partner gab seinem Vortrag den folgenden Titel: „Glücksspielrecht: „schmutziges Recht? – zugleich Einblick auf Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Rechtsprechungspraxis in Baden-Württemberg“. Ihm zufolge müssen sich Spielhallenbetreiber nicht zum „Spielball der Behörden“ machen. Anhand des Beispiels Baden-Württemberg zeigte Röll zu welchen Folgen eine „Eskalation der Rechtsprechung“ führen kann. Letzlich plädiert er für eine Rückkehr zu mehr Sachlichkeit, auch „im Sprachlichen“.

Weitere Themen waren unter anderem: erste Praxiserfahrungen bei Erlaubniserteilung von Online-Glücksspielen und deren Regulierung, Lootboxen und ein Blick in die Regulierung des Glücksspiels in Österreich und in den USA.

Lesen Sie einen ausführlichen Bericht in unserer Oktober-Ausgabe.