22.08.2018

Rheinland-Pfalz: Die alten Schulungszertifikate vor dem 22. August 2015 laufen heute ab

Tim Hilbert, Justiziar des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz.

Der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz weist in einem Rundschreiben darauf hin, dass am heutigen 22. August 2018 die alten Schulungszertifikate für Spielhallenmitarbeiter ablaufen. 

Die ersten Wiederholungsschulungen in puncto Prävention sind jetzt, drei Jahre nach Inkrafttreten des geänderten Landesglücksspielgesetzes, erforderlich. "Dies bedeutet für Sie, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die vor dem 22.08.2015 geschult wurden, ab dem 22.08.2018 erstmalig eine Wiederholungsschulung absolvieren müssen", erklärt Tim Hilbert.

ADD kontrolliert strikt die Schulungsnachweise

Der Justiziar des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz betont: "Die ADD Trier kontrolliert sehr strikt, dass ausschließlich geschultes Personal – mit einem gültigen Zertifikat – eingesetzt wird. Ebenso sind immer die entsprechenden Schulungsnachweise vor Ort vorzuhalten. Bitte kontrollieren Sie zwingend, welche Ihrer Mitarbeiter die heutige Ablauffrist betrifft, ob noch Wiederholungsschulungen fehlen und achten Sie darauf, ausschließlich Personal mit gültigem Schulungszertifikat einzusetzen. Verstöße werden mit erheblichen Bußgeldern geahndet."

Die vierstündigen Wiederholungsschulungen können in Form von E-Learning absolviert werden.

Hier ein Link zu den von der ADD gelisteten anerkannten Schulungsanbietern.