07.02.2014

Rheinland-Pfalz: ADD kontrolliert auch Gastronomiebetriebe

Die für die glücksspielrechtliche Überwachung in Rheinland-Pfalz zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) kontrolliert ab sofort auch Gastronomiebetriebe mit „Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten“ auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Das teilt die Behörde in einem Schreiben an den Automaten-Verband Rheinland-Pfalz, den DEHOGA und die IHK mit.

Das rheinland-pfälzische Landesglücksspielgesetz (LGlüG) vom 1. Juli 2012 enthält auch Regelungen für den Betrieb von Waren- und Geldspielautomaten in der Gastronomie. Deren Einhaltung wird ab sofort von der ADD kontrolliert. Die ADD ist neben den kommunalen Aufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz für die Überwachung der Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen zuständig.

Kontrollbestimmungen

Der Inhaber der Gaststätte ist verpflichtet:

- Sicherzustellen, dass Minderjährige von der Teilnahme am (Automaten-) Spiel ausgeschlossen sind.

- Die Spieler über Gewinnwahrscheinlichkeiten,Verlustmöglichkeiten und Suchtrisiken zu informieren.

- Ein Sozialkonzept zu entwickeln

- Das Personal schulen zu lassen

Darüber hinaus weist die ADD darauf hin, dass in den Gaststätten laut Landesglücksspielgesetz keine Wettautomaten und PCs, die die Teilnahme an Glücksspiel ermöglichen, aufgestellt sein dürfen sowie die Werberichtlinien beachtet werden müssen.

Testkäufe

Die Behörde kündigt neben den Kontrollen auch verdeckte „Testspiele“ an. Diese sollen die Einhaltung des Jugendschutzes sicherstellen. „Festgestellte Verstöße gegen die dargestellten gesetzlichen Bestimmungen können gegebenenfalls neben einer kostenpflichtigen Verwaltungsanordnung auch zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen“, gibt die ADD in dem Schreiben bekannt.

Weitere Informationen sind dem untenstehenden Schreiben zu entnehmen.