Regierungspräsidium Darmstadt kontrolliert hessenweit Anbieter von Sportwetten
Das für Wettvermittlungsstellen zuständige Glücksspiel-Dezernat beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat in den vergangenen Wochen hessenweit nahezu 100 Vermittlungsstellen für Sportwetten kontrolliert. Das geht aus einer Pressemitteilung der Behörde hervor.
Die aktuelle Bilanz: 63 Ordnungswidrigkeitsverstöße; in 17 Fällen seien so gravierende Mängel festgestellt worden, dass ein Widerrufsverfahren eingeleitet wurde.
„Mit dieser Kontrolloffensive leistet das RP Darmstadt einen wichtigen Beitrag für den Spieler- und Jugendschutz in Hessen“, sagt Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt.
Spieler- und Jugendschutz in Hessen im Fokus
Der Schwerpunkt der Kontrollen habe darauf gelegen, dass gesetzlich vorgeschriebene Aushänge vollständig angebracht sind, dass Kundendaten mit dem Spielersperrsystem OASIS abgeglichen werden und dass das Personal korrekt geschult ist, zum Beispiel im Hinblick auf einen Geldwäscheverdacht. Darüber hinaus seien Konzessionen geprüft worden, genauso wie Aushänge über Suchtrisiken von Glücksspiel.
Zu den festgestellten Ordnungswidrigkeiten gehörte laut RP Darmstadt unter anderem die Öffnung während den Sperrzeiten (vorgeschriebene Sperrzeit 4 bis 10 Uhr und besondere Feiertage) oder der Verkauf von Alkohol. Verpflichtend ist auch ein Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS: Bei jedem Spieler muss kontrolliert werden, ob er möglicherweise in OASIS gesperrt ist. Erst dann dürfen die zum Spielen an den Wettterminals benötigten Freischaltcodes ausgehändigt werden.
Widerrufsverfahren
Auslöser für ein Widerrufsverfahren sei zum Beispiel fehlendes Personal in der Wettvermittlungsstelle und – damit einhergehend – eine mangelnde Vorsorge im Hinblick auf den Jugend- und Spielerschutz. Vorgeschrieben ist auch eine bauliche Trennung zwischen der Wettvermittlungsstelle und einer Gaststätte. Die Kontrollen haben der Behörde zufolge in einigen Fällen ergeben, dass es eine Verbindungstür zu einer Gaststätte gab. Bei dem nun folgenden Verfahren werde die Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle widerrufen. Werde ein Widerrufsbescheid erlassen, dürfe an dem betroffenen Standort keine Sportwetten mehr vermittelt werden, so das RP Darmstadt.
Ziel der auch zukünftig weiter laufenden Erstkontrollen sei es, die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts in den Wettvermittlungsstellen zu gewährleisten. Vor allem die Vorsorge im Hinblick auf den erforderlichen Spieler- und Jugendschutz werde dabei durch die Aufsichtsbehörde in den Fokus genommen.
Hintergrund: Das RP Darmstadt ist hessenweit für Erlaubnisse für Wettvermittlungsstellen und deren Erstüberwachung zuständig. Die Geldwäscheprävention in diesem Bereich zählt ebenfalls zu den Aufgaben.