PTB mit ersten Details zur Zulassung von Geräteprüfern
Das Zulassungsverfahren und die fachlichen Voraussetzungen für die Prüfer der Geräte nach neuer Spielverordnung werden seit kurzem auf der Internetseite der PTB vorgestellt: www.ptb.de/spielgeraete, „Inspektion nach § 7“.
Nach Aussage der PTB gibt es zwei Möglichkeiten, eine Berechtigung zur Durchführung von Geräteinspektionen zu erlangen: Eine Zulassung als Inspektionsstelle durch die PTB oder die Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für das Sachgebiet Geldspielgeräte durch eine IHK.
„Beide Wege setzen ein hohes Maß an Qualifikation, Erfahrung und Unabhängigkeit der Stellen beziehungsweise der Sachverständigen voraus“, betont Dr. Hartmut Moeck.
Weiter erklärt der PTB-Ingenieur: „Das Bestellverfahren für Sachverständige liegt in der Hand der örtlichen IHK. Auch Auskünfte über das Verfahren sind dort einzuholen.“