26.08.2021

Praxis für Politik: MdB Antje Tillmann besucht Admiral Entertainment-Spielhalle in Weimar

Beim Rundgang durch den Standort werden der Abgeordneten auch technische Einzelheiten der Geldspielgeräte und die gesetzlichen Anforderungen an Spielerschutz erläutert.

„Praxis für Politik“ vor Ort in einer Spielhalle in Weimar, von links: Florian Baum, Sebastian Foethke, der Gast MdB Antje Tillmann und Anja Bischof.

Im Rahmen des vom Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) initiierten und vom Forum der Automatenunternehmer unterstützten Programmes „Praxis für Politik“ besuchte die Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann (CDU) eine Spielhalle des Forum-Mitgliedsunternehmens Admiral Entertainment am Standort Weimar. Tillmann nutzte die Gelegenheit, sich vor Ort mit Vertretern von Admiral Entertainment, dessen Muttergesellschaft Löwen Entertainment sowie des Forum über die betrieblichen Abläufe, den Alltag in einer Spielhalle sowie allgemeine und aktuelle glücksspielrechtliche Themen auszutauschen.

Begrüßt wurde Antje Tillmann, die seit 2002 Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist, von Sebastian Foethke, Leiter Public Affairs, Löwen Entertainment, Florian Baum, Leiter operatives Filialmanagement Nord bei Admiral Entertainment, und der Forum-Geschäftsführerin Anja Bischof.

Erstmals qualitative Kriterien im Thüringer Landesgesetz

Die Abgeordnete bedankte sich eingangs für den Termin. In fachlicher Hinsicht gewann die Abgeordnete bereits Einblicke in glücksspielrechtliche Themen wie dem Glücksspielstaatsvertrag. Privat hingegen hatte sie bislang nur wenig Berührungspunkte mit dem terrestrischen Spiel, weshalb der Praxis-Besuch eine ideale Gelegenheit sei, um sich ein persönliches Bild zu machen.

Bei einem Rundgang erläuterten Baum und Foethke zunächst die hohen gesetzlichen Anforderungen an eine staatlich konzessionierte Spielhalle. Einen wichtigen Teil der Gespräche bildeten zudem die jüngsten glücksspielrechtlichen Neuerungen für Betreiber/innen von Spielhallen und die mit ihnen einhergehenden Qualitätsanforderungen. Im neuen Landesgesetz des Freistaates wurden erstmals auch qualitative Kriterien der Regulierung aufgegriffen.

Thema Spielhallen-Zertifizierung

Besonderes Interesse zeigte Tillmann in diesem Zusammenhang an den Themen Spielerschutz und Prävention an den Standorten. Zudem tauschten sich die Anwesenden zum Qualitätsmerkmal der Spielhallen-Zertifizierung aus, welches vom Forum und seinen Mitgliedsunternehmen maßgeblich mitentwickelt und als projektleitender Verband innerhalb des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) betreut wird.

Gegenüber der Abgeordneten wurde betont, unter welch strengen betrieblichen und gesetzlichen Maßgaben das Ziel des Spieler- und Jugendschutzes verfolgt wird. Der Schritt des Gesetzgebers von rein quantitativen hin zu qualitativen Erlaubnisvoraussetzungen zum Erhalt von Standorten sei daher zu begrüßen.

MdB Antje Tillmann beeindruckt von hohen Standards

Tillmann reagierte positiv auf die Gegebenheiten vor Ort: „Bei meinem heutigen Besuch konnte ich feststellen, welch hohen Stellenwert der Spielerschutz und die Prävention für Betreiber und insbesondere das Personal besitzt.“ Im gewerblichen Automatenspiel seien hier „hohe Standards“ gesetzt worden, welche es künftig aufrechtzuerhalten und flächendeckend umzusetzen gelte. Umso wichtiger sei es, dass „die Ordnungsbehörden vor Ort einen konsequenten Vollzug anwenden, damit sich der Qualitätsgedanke in der gesamten Branche weiter festigt und für verantwortungsbewusste Unternehmer/innen keinen Wettbewerbsnachteil darstellt“.

Existenzängste werden formuliert

Nach dem Rundgang tauschte sich die Abgeordnete mit Bischof und Foethke über allgemeine Themen des gewerblichen Automatenspiels aus. Verwiesen wurde hierbei auch auf die Situation der Kommunen in der Corona-Krise. Aufseiten der Unternehmer/innen stünde derzeit vielerorts die Befürchtung, dass Kommunen den fehlenden Haushalt durch eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auszugleichen versuchen. Die Beteiligten wiesen die Abgeordnete auf die hiermit einhergehende Mehrbelastung für Betreiber/innen von Spielhallen und ihre Mitarbeitenden hin, die in Folge der zurückliegenden, Corona-bedingten Betriebsschließungen bereits als kritisch zu erachten sei.