21.03.2012

Paul Gauselmann setzt Fakten gegen Mythen

Paul Gauselmann: "Die Behauptung, Spielbanken seien streng reguliert, Spielhallen dagegen nicht, stellt die Tatsachen auf den Kopf."

Paul Gauselmann ist mit einer umfassenden Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 21. März zum Antrag der Fraktion der SPD "Glücksspielsucht bekämpfen" an die Öffentlichkeit getreten. In elf Punkten reiht der VDAI-Vorsitzende und Nestor der Automatenbranche Fakten an Fakten und räumt gleichzeitig mit einigen Mythen auf. Die Punkte sind komplett nachzulesen auf der AWI-Homepage – hier eine Zusammenfassung der Stellungnahme:

1. Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft arbeitet seit Anfang der Fünfzigerjahre auf gesicherter, gewerberechtlicher Grundlage. Die über 5 000 Unternehmen des Gewerbezweiges sind mittelständisch strukturiert. Die Branche stellt und sichert über 70 000 -moderne Arbeitsplätze, davon rund 75 Prozent für weibliche Beschäftigte. Hinzu kommen noch einmal rund 35 000 indirekt Beschäftigte. Seit 2008 gibt es zwei eigenstän-dige automatenspezifische Ausbildungsberufe. Die Unternehmen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft entrichten rund 1,5 Milliarden Euro Steuern und Sozialabgaben.

2. Die 5. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung brachte schnellere Spielabläufe, die größere Aufmerksamkeit erfordern, wodurch die gleichzeitige Bespielung von mehreren Geld-Gewinn-Spiel- Geräten von durchschnittlich 2,6 Geräten auf durchschnittlich 1,4 Geräte zurückgegangen ist. Gleichzeitig hat sich der Spieleraufwand pro Stunde von durchschnittlich 22,50 Euro auf 10,89 Euro mehr als halbiert.

3. Die Zahl der Geld-Gewinn-Spiel-Geräte Ende 2011 liegt noch unter der im Jahr 1995 mit damals 245 000 Geräten. Bei Umsatzvergleichen wird von Kritikern des gewerblichen Spiels der bis Ende 2005 auf Fun Games entfallende Umsatzanteil völlig ausgeblendet.

4. Die Behauptung, Spielbanken seien streng reguliert, Spielhallen dagegen nicht, stellt die Tatsachen auf den Kopf. Spielbanken und Spielhallen unterliegen unterschiedlichen Regelungskonzepten. In Spielbanken wird allein der Zugang kontrolliert. Gewinne, Verluste, Jackpots der Glücksspielautomaten und deren Anzahl pro Automatensaal sind dagegen völlig frei. Vermögensverschiebungen in beacht-licher Höhe in kurzer Zeit sind in Spielbanken in keiner Weise ausgeschlossen. Im Unterschied dazu unterliegt das gewerbliche Geld-Gewinnspiel einem gerätebezoge-nen Regelungskonzept. In Spielhallen und Gaststätten sind die Geräte streng reguliert: Die Einsätze betragen maximal 0,20 Euro pro fünf Sekunden und die Gewinne maximal 2 Euro.

5. Gemäß Evaluierungsbericht zur 5. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung wird dem Jugendschutz in Spielhallen vollumfänglich Rechnung getragen. Der Aufenthalt in Spielhallen und das Spiel an Geld-Gewinn-Spiel-Geräten ist nur Personen über 18 Jahren gestattet. Dies wird in Zweifelsfällen kontrolliert. Um dies noch effektiver zu gestalten, rege ich ausdrücklich die Einführung einer Gerätefreischaltkarte zur weiteren Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes an.

6. In gewerblichen Spielstätten sind als Präventionsmaßnahme zum Spielerschutz seit über 20 Jahren in die Frontscheiben aller über 200 000 in Gast- und Spielstätten aufgestellten Geld-Gewinn-Spiel-Geräte unauswechselbar Piktogramme mit dem Hinweis eingedruckt, dass exzessives Spielen keine Lösung bei persönlichen Problemen ist. Die Formulierung wurde 1989 zusammen mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit entwickelt. Weiterhin beinhaltet das Piktogramm die Info-Telefonnummer 01801-372700.

7. Der Anteil pathologischer Spieler an der erwachsenen Bevölkerung wird für Deutschland in sechs großen Bevölkerungsstudien auf eine Spannweite von 0,19 bis 0,56 Prozent (rund 100 000 bis 290 000 Personen) beziffert. Mehr als 99 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland spielen ohne Probleme. In Europa gehen die Werte bis 2,2 Prozent. Deutschland liegt damit am unteren Ende des Spektrums. Der Spielerschutz in -seiner Gesamtheit funktioniert!

8. Nachdrücklich wird die Absicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) begrüßt, im Rahmen der aktuell diskutierten Änderung der Spielverordnung die Manipulationssicherheit von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten durch die Vorlage von Gutachten einer vom Bundesamt für Informationstechnik anerkannten oder einer gleichwertigen Prüfstelle zu erhöhen.

9. Ausdrücklich befürworte ich die Absicht des BMWi, eine Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, um eine „Schulung des Spielstättenpersonals“ sowie eine „Unterrichtung der Spielstättenbetreiber“ verbindlich vorzuschreiben.

10. Eine übermäßige Beschneidung des streng regulierten und kontrollierten gewerblichen Geld-Gewinnspiels hat zwangsläufig eine Abwanderung von Spielgästen zu unregulierten und unkontrollierten Spielangeboten zur Folge, insbesondere zum Glücksspiel im Internet. Dort besteht die Gefahr von unangemessen hohen Verlusten in kurzer Zeit. Eine soziale Kontrolle existiert dort nicht.

11. Beim gewerblichen Geld-Gewinnspiel gibt es kein Regelungsdefizit, sondern in einigen Großstädten, zum Beispiel in Berlin, ein Vollzugsdefizit. Ich appelliere nachdrücklich an Länder und Kommunen, mit allen gesetzlich zulässigen Maßnahmen gegen das illegale Glücksspiel vorzugehen und zudem das existierende gewerbe- und bauplanungsrechtliche Instrumentarium auszuschöpfen. Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft bekennt sich zum Rechtsstaat und fordert die Kontrolle der -Einhaltung der vielfältigen, die Branche betreffenden gesetzlichen Bestimmungen nachdrücklich ein. Wir distanzieren uns vom illegalen Glücksspiel sowie auch vorhandenen schwarzen Schafen, die auf Kosten des Rufes der gesamten Branche ihr „Geschäft“ machen wollen!

Die gesamte Stellungnahme von Paul Gauselmann ist im vollständigen Wortlaut unter www.awi-info.de nachzulesen.

In der Mediathek des Bundestages kann man einen kompletten Video-<link>Mitschnitt der knapp zweistündigen Anhörung sehen.