Parlamentarischer Abend in Potsdam: Stecker würdigt qualitativen Weg im Land Brandenburg
Von links: Michael Stübgen, Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, und Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, flankiert von DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker (links) und Thomas Breitkopf (rechts), BA-Präsident und Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland.
Zahlreiche Vertreter aus dem Landtag sowie der Landesregierung Brandenburg sowie Branchenvertreter folgten der Einladung zum Parlamentarischen Abend. Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft, eröffnete die Veranstaltung mit einer Rückschau auf die parlamentarischen Beratungen zum Brandenburger Spielhallengesetz.
Regulierung nach qualitativen Kriterien
Dabei stellte er den Dreiklang der im Staatsvertrag postulierten qualitativen Kriterien für die erfolgte Regulierung in Brandenburg heraus: „Hier in Brandenburg wurde eine Regulierung auf den Weg gebracht, die das legale Spiel lenkt und zugleich stärkt. Es ist wichtig, dass die Menschen ein ausreichend verfügbares legales Spielangebot vorfinden. Nur so lassen sich die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages im Sinne des Spieler- und Jugendschutzes umsetzen.“
Micheal Stübgen, Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, entrichtete im Namen der Landesregierung die besten Grüße. In seinem Grußwort stellte er die Bedeutung der Kommunikation zwischen Zivilgesellschaft, Parlament und Regierung heraus. Zugleich würdigte er das Engagement der Automatenwirtschaft für ein am Verbraucher- und Jugendschutz orientiertes Angebot.
Verbraucherschutz in den legalen Spielstätten
Thomas Breitkopf, 1. Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e. V., erläuterte in seiner anschließenden Rede die umfangreichen Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen der Branche: „Man kann sagen, es gibt nichts an unseren Geräten was nicht geregelt ist, und das ist auch gut so. Mit unseren Geräten tragen wir aktiv zur Kanalisierung des Spieltriebs gemäß § 1 des Glücksspielstaatsvertrages bei. Unsere Geräte unterscheiden sich klar von illegal aufgestellten Geräten, deren Zahl in Berlin, nicht zuletzt wegen der Schließung von legalen Spielhallen, leider wieder stark zugenommen hat.“
Bezogen auf Brandenburg machte Breitkopf deutlich: „In Brandenburg kümmern sich mehr als 1 400 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort in den 170 Spielhallen und setzen Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz direkt um. Wir haben ein Ziel, wir wollen gute und verantwortungsbewusste Gastgeber sein!“