Online-Spiel: Einsatzsteuer beschlossen
Im Finanzausschuss wurde am Mittwoch das Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz beschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung der Unions-Bundestagsfraktion.
Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting erklären dazu: „Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland ermöglicht ab 1. Juli 2021 die legale Teilnahme an Glücksspielarten, die bisher in Deutschland nicht erlaubt waren. Hierzu gehören unter anderem das virtuelle Automatenspiel und Online-Poker. Grundlage für eine Legalisierung bilden jedoch auch einheitliche Besteuerungsregelungen.
Mit dem Gesetz habe man eine deutschlandweit einheitliche Regelung zur Besteuerung von Online-Glücksspielen wie virtuellem Automatenspiel und Online-Poker beschlossen. Beide, Online-Poker und virtuelles Automatenspiel würden künftig wie Rennwetten, Sportwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen besteuert, das heißt mit 5,3 Prozent des geleisteten Spieleinsatzes. Auch soweit dieses Glücksspiel illegal betrieben werde, etwa weil keine Genehmigung vorliege, ziehe die Besteuerung.
„Mit diesem Gesetzesbeschluss werden die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages umgesetzt. Einerseits dient das Rennwett- & Lotteriegesetz dazu, bisher illegale Spielangebote in die Legalität zu überführen. Andererseits werden damit die Spielsucht und weitere negative Erscheinungen des echten und virtuellen Spielbetriebs bekämpft“, heißt es in der Erklärung.