Ohne Sicherheits-Check kann es teuer werden
Seit dem 1. April dieses Jahres verlangen die Berufsgenossenschaften (BG) ausnahmslos den Nachweis der so genannten sicherheitstechnischen Betreuung eines Betriebes von jedem Arbeitgeber. Das gilt für kleine Firmen wie auch für Spielstätten. „Die Berufsgenossenschaften überprüfen die Einhaltung der neuen Bestimmung“, sagt dazu Oliver Heine von der Dortmunder Domed. Dieses Unternehmen hat mit dem Bundesverband der Automatenunternehmer (BA) einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, der sämtlichen BA-Mitgliedern Vorzugskonditionen für eine sicherheitstechnische Beratung einräumt. „Wenn das Amt für Arbeitsschutz einen Verstoß feststellt, können die Konsequenzen bis zur Schließung der Spielstätte führen“, erläutert Heine. Die Berufsgenossenschaften werden bis Anfang 2001 Formblätter an die Automatenunternrhmer schicken, um das mit der Sicherheitsbetreuung beauftragte Unternehmen zu ermitteln. Sollte ein Automatenbetrieb keine Beratung nachweisen können und die Auflagen der Berufsgenossenschaften nicht erfüllen, folge zunächst eine Mahnung. Im Weiteren sei eine Geldbuße bis zu 50 000 Mark möglich sowie ein angeordneter sicherheitstechnischer Check, dessen Kosten dem betroffenen Betrieb in Rechnung gestellt werden würden. „Jeder Unternehmer sollte sich insbesondere die Konsequenzen bei einem Arbeitsunfall vor Augen halten. Wenn eine sicherheitstechnische Betreuung nicht erfolgt ist, fordern die Berufsgenossenschaften unter Umständen sämtliche Behandlungs- und Rehabilitierungskosten für den betroffenen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein. Eventuell auch die Kosten für eine etwaige Rente“, verdeutlicht Heine einen weiteren rechtlichen Aspekt.