Öffentliche Verhandlung statt „Geheimvereinbarung“
Der aktuelle Bericht des ARD-Magazins „Monitor“ über Online-Glücksspiel vom 6. März 2025 (hier nachzuschauen) sorgt für Unverständnis beim Deutschen Sportwettenverband (DSWV).
In dem Bericht geht es neben den Gefahren des illegalen Online-Glücksspiels unter anderem auch um die Einzahlungslimits beim legalen Online-Glücksspiel. Spieler können, nach dem erbrachten Nachweis über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, mittels des Produkts Schufa G, das Einzahlungslimit auf bis zu 10 000 Euro erhöhen.
Öffentlicher Vergleich
In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt schloss das Land Hessen im Jahr 2022 einen Vergleich mit Sportwettanbietern in dem das Produkt Schufa G als geeignetes Mittel zur Überprüfung der wirtschaftlichen Situation eines Wettteilnehmers beschrieben wird. In dem „Monitor“-Bericht wird der öffentliche Vergleich jedoch als „Geheimvereinbarung“ bezeichnet.
Der DSWV reagierte prompt mit einer Stellungnahme: „Der Vorwurf ist haltlos. Richtig ist: Es gibt keine Geheimvereinbarung. Die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde und die Sportwettenanbieter haben in einem rechtsstaatlichen Verfahren einen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt in öffentlicher Verhandlung geschlossen und protokolliert.“
GGL lässt Schufa G zur Prüfung zu
Zudem hätten die Länder die Inhalte des Vergleichs zudem in ihrem Zwischenbericht zur Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags veröffentlicht. „Der Bericht ist seit Juni 2024 auf der Website der Innenministerkonferenz und mehrerer Landesparlamente abrufbar“, so der DSWV. Zudem verweist der Sportwettenverband darauf, dass auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in ihren FAQs auf Schufa G als eines der Verfahren, die die GGL zur entsprechenden Prüfung zulasse. Allerdings erklärt die GGL auf ihrer Internetseite auch, die eingesetzten Verfahren laufend zu überprüfen.
DSWV will Überschuldungsgefahren schneller begegnen
Der DSWV erklärt abschließend: „Das bedeutet aber nicht, dass das Prüfverfahren nicht verbessert werden könnte. Der Deutsche Sportwettenverband hat den Ländern im August 2024 Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Darin sprechen sich die legalen Sportwettenanbieter für eine geringere Limitstufe sowie ein zusätzliches Finanzmonitoring von Kunden aus. Außerdem soll die Frequenz der Schufa-Abfragen deutlich erhöht werden. So könnte Überschuldungsgefahren noch schneller begegnet werden.“
Neben einer vermeintlichen Geheimvereinbarung kritisiert der DSWV auch die Zahlen, die der TV-Bericht verwendet: Erneut wird die Zahl der Menschen mit einer Glücksspielstörung mit 1,3 Millionen angegeben. Konsequent ignoriert wird dabei die aktuelle Forsa-Studie, die eher von rund 200 000 Menschen mit einem problematischen Glücksspielverhalten in Deutschland ausgehen (der AutomatenMarkt berichtete in der Ausgabe 03/25).