NRW: Neues zum Sachkundenachweis
Der Deutsche Automaten-Verband (DAV) berichtet in einem aktuellen „Mein DAV“ über die Anforderungen zum Sachkundenachweis.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die „Sachkundenachweis und Schulungsverordnung NRW“ entworfen. Diese liegt dem DAV vor und der Verband berichtet aus der Anlage 1, wo die Anforderungen an den Sachkundenachweis mit schriftlicher Prüfung detailliert dargestellt werden. Laut DAV sollen 14 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten bei einer IHK erforderlich werden.
14 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten bei einer IHK
Der Verband kündigt an, darüber ausführlich bei seiner Jahreshauptversammlung am 9. November in der Philharmonie (Saalbau) in Essen zu informieren.
Mitglieder finden den Text der Verordnung auf der DAV-Webseite unter www.dav-automaten.de.
Hintergrund: Im Rahmen der qualitativen Anforderungen zur Verringerung des Abstands zwischen Spielhallen von 350 Meter auf 100 Meter und zum Erhalt von bis zu drei Mehrfachkonzessionen wird ein Sachkundenachweis des Betreibers erforderlich.