22.04.2013

NRW: Neue Informationen zu Übergangsfristen und dem Nichtraucherschutzgesetz

Das Forum für Automatenunternehmer in Europa informiert über neue Details in Bezug auf die Übergangsfristen beim Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag.

Voraussetzung für die fünfjährige Übergangsfrist für Spielstätten ist nicht nur die Erlaubniserteilung nach Paragraf 33 i Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) bis zum 28. Oktober 2011, sondern auch das Bestehen der Spielstätte beim Inkrafttreten des Glücksspieländerungsstaatsvertrages.

Zum Punkt „Bestehen“ konkretisiert der Verband: „Es ist nicht erforderlich, dass die Spielhalle tatsächlich ihren Betrieb schon aufgenommen hat. Vorbereitungshandlungen zur Aufnahme des tatsächlichen Spielbetriebs erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen nach Paragraf 29 Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), zum Beispiel der Abschluss eines Mietvertrages, Bereitstellung von Inventar.“

Für die Berechnung der Übergangsfrist sei laut Forum das Datum des Inkrafttretens des GlüStV in Nordrhein-Westfalen entscheidend, also der 1. Dezember 2012. Die Übergangsfristen würden auch im Falle eines Betreiberwechsels innerhalb der Übergangsfristen gelten.

Für Spielhallenbetriebe, die nach dem 28. Oktober 2011 eine Erlaubnis nach Paragraf 33 i Absatz 1 GewO erhalten haben, gilt nach wie vor eine Übergangsfrist von nur einem Jahr. Auch gilt dem Forum zufolge das Datum des Inkrafttretens des GlüStV in Nordrhein-Westfalen für die Berechnung der Übergangsfrist, also der 1. Dezember 2012.

Empfehlung des Forums: Keine E-Zigaretten

Auch zum Nichtraucherschutzgesetz weiß der Verband Neues zu berichten. „Bezüglich der Verwendung sogenannter E-Zigaretten hat uns die Information erreicht, dass die E-Zigarette vorsorglich nicht verwendet werden sollte, da sich die Behörden auf den Standpunkt stellen, dies sei durch das Nichtraucherschutzgesetz ausgeschlossen.“

Maßgeblich ist die Drucksache des Landtages 16/125, Begründung, A, Allgemeines, Seite 13: „Ferner ist ein allgemeines Rauchverbot geregelt, ohne Unterscheidung hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen, wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischer Zigaretten.“