NRW: Gesetzgeber plant Qualitätsorientierung bei Spielhallen zu berücksichtigen

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Automaten-Verbandes in Ratingen war gut besucht. Ein Teil des Vorstands in der ersten Reihe (v.r.): Ralph Jansen, Wolfgang Pütz, Burkhard Revers, Franz Einhaus sowie Freddy Fischer.
Die am 30. November auslaufende Übergangsfrist war das dominierende Thema der Herbstversammlung des Deutschen Automaten-Verbandes (DAV) am 9. November in Ratingen.
Ein kleiner Hoffnungsschimmer strahlt von einem Schreiben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums vom 6. November aus.
Dadurch ergebe sich laut Michael Eulgem eine neue Erlasssituation in Nordrhein-Westfalen. Der DAV-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Wolfgang Pütz zitierten aus dem Schreiben: „Auch wenn infolge der Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag nach Ablauf der Übergangsfristen nicht jede bestehende Spielhalle weiter betrieben werden kann, entsprach und entspricht es nicht der Intention des Gesetzgebers, dass Spielhallen, die sich von anderen Spielhallen in Bezug auf Rechtstreue qualitativ positiv abheben, ihren Betrieb ohne weiteres einstellen müssen."
Damit konkretisiert diese Anweisung eine ältere vom 10. Mai 2016.
Verunsicherte Behörden
Einer der Hintergründe ist, dass „bisher nur 10 bis 15 Prozent Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse beschieden wurden“, wie Michael Eulgem darlegt. Die Behörden seien überwiegend verunsichert und zögern demzufolge oft Entscheidungen hinaus.
Durch dieses Schreiben haben Behörden nun die Möglichkeit auch qualitative Kriterien bei konkurrierenden Spielhallen zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Investitionen in Einlasskontrollsysteme, Zertifzierungen, in den Spielerschutz und weitere qualitative Maßnahmen.
Michael Eulgem forderte die DAV-Mitglieder auf, dieses Schreiben „mit Leben zu füllen“. Das bedeute, nicht nur die persönliche Zuverlässigkeit zu demonstrieren, auch Investitionen in die qualitative Verbesserung einer Spielhalle darzulegen, da sie von den Behörden im Rahmen von Erlaubniserteilungen berücksichtigt werden können.
Argumentationshilfe
Weitere Themen waren der Parlamentarische Abend am 11. Oktober 2017, über den die Vorstandsmitglieder Horst Hartmann und Wolfgang Pütz berichteten. Dieses Treffen mit Landtagsabgeordneten wurde als großer Erfolg gewertet.
Des Weiteren plädierte Horst Hartmann für den Bestand des Bundesverbands Automatenunternehmer. Er warnte zudem vor einer „Verbändespaltung“. Eine solche Taktik sei der Branche nicht angemessen, sagte Hartmann. Zukünftig müsse hier mit Anstand, Augenmaß und Respekt vorgegeangen werden.
Der BA-Justiziar Stephan Burger lieferte den Mitgliedern einen Überblick über die rechtliche Situation in den anderen Bundesländern.
Wolfgang Pütz präsentierte eine Argumentationshilfe gegenüber Behörden und Politikern. Das DAV-Vorstandsmitglied ging dabei auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien ein.
Einen ausführlichen Bericht zur Herbstversammlung des Deutschen Automaten-Verbandes lesen Sie in der AutomatenMarkt- Dezemberausgabe.