07.06.2016

Novomatic verliert Rechtsstreit in Niederösterreich

Im Jahr 2012 erhielt die Novomatic-Tochter Admiral die einzige Lizenz für das kleine Glücksspiel in Niederösterreich. Dieser Zuschlag war laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshof rechtswidrig.

Das Land Niederösterreich hatte nur Admiral eine Lizenz erteilt, obwohl nach Gesetz bis zu drei Lizenzen möglich waren. Der Zeitung „Der Standard“ zufolge habe es 2012 auch vier weitere Bewerber gegeben.

Merkur Entertainment hat geklagt

Die unterlegene Merkur Entertainment AG, ein Unternehmen der Gauselmann Gruppe, legte Beschwerde gegen den Bescheid ein. Der Verfassungsgerichtshof sah sich in dem Fall nicht zuständig und gab ihn an den Verwaltungsgerichtshof weiter. Dieser hob den Bescheid nun „wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften" auf. „Konkret hielt es das Gericht für unzulässig, dass die Novomatic-Konkurrenten vor der Lizenzentscheidung keine Akteneinsicht bekamen. Die Behörden hatten das unter Hinweis auf den großen Verwaltungsaufwand verweigert“, heißt es bei standard.at. Damit sei aber den „Anforderungen an eine rechtmäßige Begründung nicht einmal im Ansatz" entsprochen worden, urteilte das Gericht.

Weiterhin sei dem Verwaltungsgerichtshof das „völlige Fehlen einer nachvollziehbaren Begründung“ aufgefallen.

Ungewöhnlicher Passus

Kurios: Trotz des vermeintlich eindeutigen Urteils darf Novomatic laut „standard.at“ noch maximal 18 Monate weiterhin bis zu 1 339 Automaten in Niederösterreich betreiben. Grund dafür sei ein Passus im Landesglücksspielgesetz.

Das österreichische Finanzministerium verlautbarte noch keine Stellungnahme und wolle die Entscheidung erst ausführlich prüfen.