02.11.2022

Nordrhein-Westfalen: „Besondere Schulung“ mit Änderung

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Änderung in der Verordnung Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung für Spielhallen (SuSchVO NRW).

Demnach ist die besondere Schulung für Servicekräfte in Spielhallen innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsaufnahme zu besuchen“, teilt der Schulungsanbieter Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP) in seinem Newsletter mit.

Besondere Schulung innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn

Bisher musste die besondere Schulung vor Arbeitsaufnahme erfolgreich absolviert werden. GSP weist darauf hin, dass diese Verordnung nur Spielhallenstandorte betreffe, welche als Mehfachkonzessionen betrieben werden und solche, die den Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zum nächsten Wettbewerber nicht einhalten, aber den verringerten Mindestabstand von 100 Metern in Anspruch nehmen wollen.

Auch Matthias Sluytermann, Geschäftsführer der origo GmbH, hatte im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Deutschen Automaten-Verbandes auf diese Änderung hingewiesen.