Noch kein Urteil zur Spielersperre in NRW
Vor dem Landgericht Bielefeld wird die Streitfrage verhandelt, ob der Fachverband Glücksspielsucht von der Gauselmann Gruppe verlangen kann, Spielersperren wie in Spielbanken auszusprechen, obwohl es in Nordrhein-Westfalen dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Die Gauselmann Gruppe ist seit langem von der Wichtigkeit von Spielersperren überzeugt, lehnt aber die vom Fachverband Glückspielsucht geforderte Sperrpraxis unter anderem wegen schwerwiegender datenschutzrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Ausweiskontrollen aller Spielgäste ab. Ein Urteil sprach das Landgericht am 7. März noch nicht. Die Entscheidung wird voraussichtlich in wenigen Wochen bekannt gegeben.
Face-Check statt Ausweiskontrolle bei allen
Bis zur Urteilsverkündung wird die Gauselmann Gruppe ihr bereits in einigen Bundesländern erprobtes Sperrsystem, das datenschonend und effektiv biometrische Merkmale prüft, weiter für den geplanten flächendeckenden freiwilligen Einsatz in Nordrhein-Westfalen vorbereiten.
"In der heutigen Verhandlung konnten wir unsere Rechtspositionen zur Frage der Spielersperre überzeugend darstellen. Auch wenn noch kein Urteil verkündet wurde, gehen wir davon aus, dass das Gericht unsere rechtliche Auffassung bestätigen und das Ansinnen des Fachverbandes Glücksspielsucht zurückweisen wird. Wir wollen eine bessere, einwandfreie und datenschutzrechtliche Sicherheit derjenigen gewährleisten, die sich, aus welchen Gründen auch immer, in unseren Spielstätten vom Spiel ausschließen lassen wollen", kommentiert Mario Hoffmeister, Leiter des Zentralbereichs Kommunikation der Gauselmann Gruppe, die Verhandlung.
Als verantwortungsbewusster Spielstättenbetreiber setze man in Sachen Einlasskontrolle und Spielersperre auf innovative Technik – wie auf Flughäfen –, die auch datenschutzrechtlich geprüft und unbedenklich sei, heißt es dazu aus dem Hause Gauselmann. Mit dem Face-Check-System könne man mittels Gesichtserkennung prüfen, welchem Spielstätten-Gast der Einlass bedenkenlos gewährt werden könne und welchem er verwehrt werde. Face-Check sei bisherigen Einlasskontrollsystemen in puncto Handling, Sicherheit und Datenschutz überlegen.
Kritik ohne Kenntnis
"Wir bedauern sehr, dass die Klägerseite sich im Vorfeld ihrer Klage, trotz unseres mehrfachen Angebotes, nicht mit dem Face-Check-System auseinandergesetzt hat und Frau Füchtenschnieder als Vorstandsmitglied des Verbandes darüber hinaus dieses System unzutreffend als ,lückenhaft´ bezeichnet", sagt Hoffmeister. "Ich finde es sehr befremdlich, ein Spielerschutzsystem zu kritisieren, welches man nicht im Detail kennt. Fast könnte sich der Gedanke aufdrängen, dass der Prozess vor allem wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit angestrebt wurde und es gar nicht um den Verbraucherschutz und das technisch Machbare ging, was natürlich sehr bedauerlich wäre."