05.01.2017

Niedersächsisches Wirtschaftsministerium empfiehlt 10-jährige Befristung

Das Niedersächsische Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr hat als Oberste Fachaufsichtsbehörde eine Empfehlung an die niedersächsischen Kommunen ausgesprochen, ab sofort die glücksspielrechtlichen Erlaubnisse nach § 24 GlüÄndStV für die Dauer von zehn Jahren zu befristen, teilt Prof. Dr. Florian Heinze, Justiziar des niedersächsischen (AVN) und des nordwestdeutschen Automatenverbandes (NAV) mit.

Das Ministerium folge damit erfreulicherweise der Anregung des Verbandes, gerade im Hinblick auf den in Niedersachsen praktizierten, restriktiven Vollzug des Glücksspielstaatsvertrages, zunächst einmal denjenigen Spielhallenbetreibern eine verbesserte Planungssicherheit zu bieten, denen glücksspielrechtliche Erlaubnisse erteilt worden sind, betont Prof. Heinze.

Allerdings seien die zuständigen Erlaubnisbehörden nicht verpflichtet dieser Empfehlung des Ministeriums zu folgen, so der Justiziar. In diesem Zusammenhang empfiehlt er „dringend, selbst oder durch den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt auf diese Empfehlungen des Ministeriums hinzuweisen, da sie – wie erste Rücksprachen mit Behörden zeigte – nicht bei allen Behörden in Niedersachsen bekannt sind“.

Sind bereits kürzer befristete Erlaubnisse (vor der Neufassung der Befristungsempfehlungen durch das Ministerium) erteilt worden, lautet die Empfehlung von Prof. Heinze einen Antrag auf Abänderung der Befristung unter Berücksichtigung der Hinweise des Ministeriums zu stellen. Unklar sei aber derzeit noch, wie Behörden mit derartigen Anträgen umgehen werden.