20.06.2018

Niedersachsen arbeitet an neuem Spielhallenrecht

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium legt Eckpunkte für ein neues Spielhallenrecht und Auswahlverfahren vor. „Nach der Ressortabstimmung wird das Kabinett den Gesetzentwurf zur Verbandsbeteiligung freigeben“, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums. Danach soll ein Entwurf an den Landtag überstellt werden, so dass möglichst noch in diesem Jahr das Gesetz beschlossen werden kann.

Wesentlicher Inhalt des Referentenentwurfs ist die Neuregelung des Auswahlverfahrens bei konkurrierenden Spielhallenstandorten, eine neue Härtefallregelung und die Einführung von Sperrmöglichkeiten und einer Sperrdatei im Sinne des Spielerschutzes. Das ursprünglich vorgesehene und teilweise auch bereits durchgeführte Losverfahren war vom OVG Lüneburg kassiert worden.

Losverfahren ersetzen

„Wir wollen eine rechtssichere und praktikable Alternative zum bisherigen Losverfahren. Deshalb setzen wir auf klar definierte, sachliche Kriterien“, erläutert Minister Dr. Bernd Althusmann.

Der Entwurf solle der Vermeidung übermäßiger Härten für bestehende Gewerbebetriebe dienen und zugleich einen Beitrag zur Spielsucht-Prävention leisten. Danach sei die Auswahl der zulässigen Spielhallen zunächst so zu treffen, dass unter Beachtung des Mindestabstandes möglichst viele Hallen betrieben werden können, die „Standortkapazität“ also bestmöglich ausgeschöpft wird.

Wenn eine Auswahl so nicht gelingt, sieht der Entwurf sodann ein „kaskadenartig wirkendes System“ vor: „Ein Auswahlkriterium, das im konkreten Einzelfall eine Auswahlentscheidung nicht herbeiführen kann, trägt dabei jedenfalls zum Spieler- und Gesundheitsschutz bei, bevor für die Auswahlentscheidung ein weiteres Kriterium heranzuziehen ist“, schreibt das Ministerium. „Je nachrangiger ein Kriterium ist, das zum Tragen kommt, desto mehr suchtpräventiv wirkende Vorgaben müssen eingehalten werden.“

Selbstverpflichtung

Vorrangig zu prüfende Auswahlkriterien sind: Selbstverpflichtungen von Spielhallenbetreibern wie beispielsweise ein Rauchverbot oder die Einzelaufstellung von Geldspielgeräten statt der erlaubten Zweiergruppen. Weitere Kriterien sollen der Abstand zu Schulen sowie der Abstand zu Alkohol ausschenkenden Gaststätten sein.


Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine neue Härtefallregelung für Mehrfachkomplexe vor: Auf Antrag kann der Betrieb von zwei Konzessionen bis zum 30. Juni 2021 erlaubt werden. Damit sollen laut Ministerium die Auswirkungen von Hallenschließungen, insbesondere hinsichtlich getätigter Investitionen und Arbeitsplatzverlusten der Mitarbeiter abgefedert werden.

Sperrdatei

Um die Suchtprävention zu stärken, soll nach dem Entwurf eine Beschaffung von Bargeld am Spielort ausdrücklich verboten sein. Spieler sollen die Möglichkeit erhalten, sich selbst direkt in Spielhallen sperren zu lassen, und gleichzeitig soll in Niedersachsen eine Sperrdatei nach dem Vorbild Hessens aufgebaut werden.

Minister Althusmann: „Ein bundesweit und spielartenübergreifendes Sperrsystem würde einen wesentlichen Beitrag für effektiven Spielerschutz leisten. Da der Glücksspielstaatsvertrag dies aber derzeit nicht zulässt, setze ich mit einer solchen Vorgabe im Landesrecht ein maßgebliches Signal.“