07.11.2017

Nicht auseinander dividieren lassen

Volles Haus, aufmerksame Gesichter – für die Hamburger Unternehmer wird es mit dem Ende der Duldung bisheriger Standorte am 31. Dezember ernst.

Der Glücksspielstaatsvertrag, das Hamburger Spielhallengesetz und die geplanten Neuregelungen für den Bereich Sportwetten in der Hansestadt standen im Mittelpunkt der Herbstversammlung des Hamburger Automaten Verbandes (HAV).

Die zweite Änderung des Glücksspielstaatsvertrags, die im Januar 2018 in Kraft treten soll, werde wohl nicht zustande kommen, meinte Rechtsanwalt Dr. Marko Rietdorf von der Kanzlei Redecker Sellner Dahs. Die Verabschiedung erfordere Einstimmigkeit unter den Ländern, Schleswig-Holstein verweigere sich jedoch.

„Damit wird meiner Ansicht nach die geplante Regelung für Sportwetten in Hamburg ins Leere laufen, denn sie setzt voraus, dass der zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft tritt“, sagte Dr. Rietdorf.

Das Hamburger Spielhallengesetz hat zum Leidwesen der HAV-Mitglieder das Potenzial Zwietracht unter den Kaufleuten zu säen, denn Ende des Jahres wird es ernst. Die Duldung bisheriger Spielhallenstandorte lauft aus.

Vorstandsmitglied Sabine Glawe mahnte: „Die Rechtslage ist leider so, dass wir uns in Fragen der glücksspielrechtlichen Erlaubnisse gegenseitig verklagen müssen. Wir dürfen uns aber auf keinen Fall auseinander dividieren lassen. Unsere Einigkeit ist eine unserer größten Stärken. Selbst unsere Gegner mussten immer anerkennen, dass wir zusammenstehen wie eine Wand. Das dürfen wir uns nicht nehmen lassen.“

Den ausführlichen Bericht zur Mitgliederversammlung des HAV lesen Sie im AutomatenMarkt in der Dezember-Ausgabe.