23.10.2023

Neufassung des Saarländischen Spielhallengesetzes sorgt für große Einschnitte beim legalen Automatenspiel

Der Saarlandische Landtag hat mit den Stimmen der SPD-Fraktion eine Neufassung des Saarländischen Spielhallengesetzes verabschiedet, die wesentliche Verschärfungen für die legal tätigen Betreiber mit sich bringen. (Foto: Saarländischer Landtag)

Der saarländische Landtag hat am 17. Oktober 2023 mit den Stimmen der SPD-Landtagsfraktion eine Neufassung des Saarländischen Spielhallengesetzes beschlossen. Diese Neufassung bringt massive Verschärfungen für im Saarland tätige Spielhallenbetreiber mit sich.

Der Automaten-Verband-Saar (AVS) fasst die Verschärfungen für die Spielhallen im Saarland zusammen:

- Zusätzlich zu dem Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu bestehenden Spielhallen ist künftig ein Mindestabstand von 250 Metern zu Suchtberatungsstellen sowie zu bestehenden Einrichtungen einzuhalten, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden.

- Künftig gilt in Spielhallen ein komplettes Rauchverbot.

- Des Weiteren dürfen künftig nur noch nicht-alkoholische Getränke zu ortsüblichen Preisen verabreicht und verzehrt werden. Die Verabreichung und der Verzehr von Speisen sind verboten.

- Die Sperrzeit wird künftig von 4 bis 10 Uhr um zwei weitere Stunden auf 2 bis 10 Uhr verlängert.

Ziel: Mit „strengstem Spielhallengesetz“ Glücksspiel im Saarland zu verringern

In ihren Redebeiträgen haben die SPD-Abgeordneten Stefan Löw (hier sein Redebeitrag als Video) und Stephanie Meiser insbesondere den mit den Änderungen angestrebten Schutz der Saarländer mit den höchsten Standards für den Spieler- und Jugendschutz sowie dem erschwerten Zugang zu Spielhallen und der Reduzierung des Spielangebots hervorgehoben. Mit den beschlossenen Änderungen habe man das „strengste Spielhallengesetz“ im gesamten Bundesgebiet verabschiedet und den Begriff „des natürlichen Spieltriebs“ „aus dem Weg geräumt“! Der SPD-Abgeordnete Stefan Löw sagte laut „sr.de“: Ziel des Gesetzes sei, das Angebot an Glücksspiel im Saarland zu verringern.

Opposition übt Kritik an Neufassung

Der CDU-Abgeordnete Stefan Thielen habe die Ablehnung der CDU-Landtagsfraktion zu dem Änderungsgesetz insbesondere mit dem Hinweis auf die bereits strenge Regulierung für die saarländischen Spielhallen und die Gefahr der Abwanderung von Spielern in den illegalen Schwarzmarkt begründet, wenn die Spielhallen noch weiter reglementiert werden. In den illegalen Glücksspielangeboten gebe es keinen Spieler- und Jugendschutz. Wenn der SPD-Landtagsfraktion der Spieler- und Jugendschutz ein so wichtiges Anliegen sei, das auch von der CDU-Landtagsfraktion geteilt wird, und der Zugang zu Spielangeboten erschwert werden soll, müsste man sich konsequenterweise auch den Angeboten von Lotto und den Spielbanken annehmen, so der CDU-Politiker.

Der AfD-Abgeordnete Carsten Becker warf der SPD-Landtagsfraktion vor, mit den Änderungen letztlich das Ziel zu verfolgen, gewerbliche Spielhallen im Saarland komplett zu verbieten mit der Folge fehlender Vergnügungssteuereinnahmen für die Kommunen sowie ein Abwandern der Spieler ins Online-Glücksspiel, zu den Spielbanken, aber auch in die Illegalität. Leider seien jedoch die staatlichen Behörden bei der Verfolgung des illegalen Glücksspiels überfordert. In diesem Bereich bedürfe es mehr Unterstützung seitens der Landesregierung.

Sobald das neue Saarländische Spielhallengesetz im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht worden ist, wird der AVS die neue Gesetzesfassung und die Änderungen im Detail erläutern. Das Datum des Inkrafttretens des neuen Spielhallengesetzes ist noch nicht bekannt.