21.02.2001

Neues Signaturgesetz: Mausklick statt Kugelschreiber

Der Bundestag hat jetzt das neue Signaturgesetz (SigG-Bundesgesetz über elektronische Signaturen) verabschiedet. Danach haben ab Juli elektronische Signaturen die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift. Dann sind Geschäftsabschlüsse und rechtliche Übereinkommen nicht nur mit Füllfederhalter und Kugelschreiber, sondern auch per Mausklick möglich. Um die Geschäfte im Internet auch auf eine allgemeine europäische Rechtsgrundlage zu stellen hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf zum E-Commerce eingebracht. Danach soll das so genannte Herkunftslandprinzip gelten. Das heißt, es gelten die Gesetze des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Unabhängig davon, in welchem europäischen Land der Dienst angeboten wird. Bei Streitigkeiten muss dann der deutsche Kunde nicht mehr im Heimatland des Anbieters klagen, sondern kann deutsche Gerichte anrufen. Diese sollen in solchen Fällen dann ausländisches Recht anwenden. Laut Bundeswirtschaftsminister Werner Müller könne das Gesetz schon nach der Sommerpause in Kraft treten.