Neues Gesetz vereinfacht den Einzug illegaler Glücksspielgeräte
Kürzlich haben Bundestag und Bundesrat mit breiter Mehrheit ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Gewerbeordnung ändert und auch Auswirkungen auf unsere Branche hat.
Stephan Burger, Justitiar des Bundesverbandes Automatenunternehmer: „Zwei für das gewerbliche Geldspiel relevante Neuerungen sind vorgesehen.“
Behörden bei Wechsel der Geschäftsführung informieren
Durch die Gesetzesänderung muss der Gewerbetreibende jene Personen, deren Zuverlässigkeit zu überprüfen ist, auch im Falle eines späteren Eintritts in den Betrieb, unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen. „Dies gilt bei juristischen Personen auch hinsichtlich der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils zur Vertretung berufenen Personen“, so der Gesetzestext.
Erfasst werden soll hier zum Beispiel auch ein Wechsel der Unternehmensgeschäftsführung.
„Der Aufwand für das Unternehmen soll laut Gesetzesbegründung bei wenigen Minuten liegen“, so Stephan Burger.
Unzulässige Automaten endgültig aus dem Verkehr ziehen
Die für unsere Branche wichtigere Änderung dürfte die Schaffung der Möglichkeit des Einzugs von Gegenständen sein, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit bezieht oder die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht wurden oder bestimmt gewesen sind. Ziel der Regelung ist im Bereich des gewerblichen Geldspiels „nicht rechtskonform betriebene Spielautomaten einschließlich des in dem Automaten vorhandenen Geldes einzuziehen“ und „zukünftig unzulässige Automaten endgültig aus dem Verkehr zu ziehen und hierdurch zu verhindern, dass sie an anderen Orten wieder aufgestellt werden“, so Stephan Burger. Bisher sei der Einzug nur mit erhöhtem Aufwand, meistens unter Einbeziehung weiterer Behörden, möglich gewesen oder musste ganz unterbleiben.
Justitiar Burger: „Zukünftig werden die zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörden also ein weiteres gesetzliches Mittel zur Verfügung haben, um das illegale Spiel zu bekämpfen.“