Neue Verordnung in Rheinland-Pfalz: In Spielhallen gilt 2G Plus – bei dauerhaften Maskenträgern reicht aber 2G
Der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz informiert in einem Rundschreiben über die gestern in Kraft getretene 30. Corona-Bekämpfungsverordnung. „Als wesentliche Änderung entfällt für Spielhallen und die Gastronomie die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung“, erklärt Verbandsjustiziar Tim Hilbert.
Dann führt der Rechtsanwalt und Branchenspezialist die aktuell geltenden Regelungen für Rheinland-Pfalz auf. Hier die wichtigsten Auszüge:
Es gilt jetzt die 2G Plus-Regel. Zutritt nur für geimpfte oder genesene Gäste, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen.
2G ist ausreichend, wenn der Gast eine Maske trägt
Aber, wichtig in diesem Zusammenhang: „Die Testpflicht für geimpfte oder genesene Personen entfällt, wenn sichergestellt ist, dass die Maskenpflicht durchgängig eingehalten wird. Dies bedeutet, dass Sie auch weiterhin die 2G-Regelung umsetzen können, wenn Ihre Gäste durchgängig eine Maske tragen und diese auch nicht abgesetzt wird“, erklärt RA Tim Hilbert.
Bei Zutritt nach 2G Plus entfällt die Maskenpflicht. Und: „Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfällt die Maskenpflicht, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden oder solange kein Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besuchern besteht.“
Wer von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen ist
Weiterhin wird betont: „Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht sind: Personen mit Booster-Impfung, frisch Geimpfte (Zweitimpfung vor weniger als 3 Monaten), Genesene (bis 3 Monate nach Genesung) und geimpft Genesene.“ Gäste, die sich aufgrund von medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies mit einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen und benötigen einen maximal 24 Stunden alten Testnachweis eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests.
Für die Gastronomie in Rheinland-Pfalz gilt die 2G Plus-Regelung sowie die Maskenpflicht, wobei die Maske am Platz für Gäste entbehrlich ist.