11.01.2017

Neue "Trümper-Studie"

Die neue Marktanalyse "Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland" des Arbeitskreises gegen Spielsucht, besser bekannt als "Trümper-Studie" ist erschienen. Kernaussage der knapp 700 Seiten starken Untersuchung von Jürgen Trümper und Christiane Heimann: Gegenüber der Vorgängerstudie von 2014 gibt es einen leichten Rückgang von Spielhallenstandorten (-1,8 %) und -konzessionen (-1,62 %) sowie auf der anderen Seite mehr Geldspielgeräte in der Gastronomie (+2,07 %).

Weniger Spielhallen

Den Grund für den kleinen Abwärtstrend bei den Spielhallen sehen Trümper und Heimann im Glücksspieländerungsstaatsvertrag und den Landesspielhallengesetzen. Bei Neukonzessionen achteten die Kommunen auf den jeweiligen Mindestabstand und Mehrfachkomplexe würden gar nicht mehr genehmigt. Damit sei ein Etappenziel, nämlich die exzessive Expansion des Spielhallenmarktes, erreicht worden.

"Im Gegensatz zur Entwicklung des Spielhallenmarktes (…) erlebt der Markt der Geldspielgeräte in gastronomischen Betrieben nach Jahren des Geräteabbaus eine Renaissance", heißt es in der Studie.

Mehr Gastronomiegeräte

Gegenüber 2014 fanden sich 1.165 Geldspielgeräte mehr in der Gastronomie. Über einen längeren Zeitraum betrachtet wurden von 2000 bis 2008 Gastronomiegeräte in größerem Umfang abgebaut. Die Erlaubnis zur Aufstellung des dritten Gerätes habe diesen Trend zunächst nur verlangsamt. Seit 2008 steige die Zahl der Gastronomiegeräte wieder an.

Als zentralen Grund für diesen Anstieg sieht die Studie die Entstehung der sogenannten Spielcafés, deren Zweck eben nicht der Verkauf von Kaffee, sondern das Spielangebot sei. Spielcafés würden jegliche Bemühung um mehr Spielerschutz wie beispielsweise Spielersperren oder verlängerte Sperrzeiten in Spielhallen konterkarieren.

Verbotsforderung

"Gesundheits- und ordnungspolitisch sinnvoll ist einzig das Verbot von Geldspielgeräten in gastronomischen Betrieben", lautet die Schlussfolgerung von Jürgen Trümper und Christiane Heidmann. Dieser Schritt sei aber wohl politisch nicht gewollt. Als "Hilfskonstruktion" regt der Arbeitskreis gegen Spielsucht eine Vernetzung der Geldspielgeräte an. Spielfähig sollten nur noch solche Geräte sein, die von den Ordnungsbehörden genehmigt und von den Steuerämtern registriert seien. Das würde auch deren Kontrolltätigkeit enorm erleichtern.