Neue Schulungsbedingungen in Bremen – bereits zwei Anbieter anerkannt
Der Nordwestdeutsche Automatenverband (NAV) informierte seine Mitglieder in Bremen in der vergangenen Woche über neue Schulungsbedingungen für Spielhallenpersonal. Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Kristina Vogt, habe die entsprechende Rechtsverordnung in der Hansestadt erlassen. Laut dieser Rechtsverordnung dürfen die entsprechenden Schulungen „nur von anerkannten Anbietern“ durchgeführt werden.
Merlato war erster anerkannter Anbieter
Als erster Anbieter konnte sich Merlato erfolgreich um die Anerkennung bewerben. Der Schulungsanbieter informierte über weitere Voraussetzungen der Personalschulung in Bremen: Demnach sei eine Präsenzschulung über neun Zeitstunden sowie ein Abschlusstest erforderlich.
Die entsprechende Schulung sei zudem Zertifizierungsvoraussetzung, informiert der NAV.
Schulung ist Zertifizierungsvoraussetzung
Ein Pressesprecher der Bremer Wirtschaftsenatorin erklärte am heutigen Dienstag, 7. Mai, auf Nachfrage des AutomatenMarkt, dass inzwischen auch die Caritas als Schulungsanbieter für Spielhallenpersonal anerkannt ist. Des Weiteren liege bereits ein weiterer Antrag auf Anerkennung vor, der jedoch noch geprüft wird. Und: Ein weiterer Schulungsanbieter habe sich nach den einzelnen Voraussetzungen der Anerkennung erkundigt.