Neue Prüfplaketten an Geldspielgeräten
Auf Anweisung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) darf der Hersteller der Prüfplaketten nur noch die neue Version ausliefern.
Bisher stand auf den Prüfplaketten, bis wann das Gerät eine gültige Laufzeit hatte. Jetzt steht auf den Prüfplaketten, wann das Gerät geprüft wurde. Die gültige Laufzeit einer Geräte-Prüfung – 24 Monate – ändert sich dadurch nicht.
Der Fachverband Spielhallen (FSH) mit einem Beispiel:
Prüfdatum des Gerätes – der 15.03.2016.
Bisher: Gültig bis 31.03.2018.
Neu: Geprüft am 15.03.2016 – somit eine Laufzeit bis 31.03.2018.
Zu dem Datum auf der Plakette 24 Monate addieren
"Um das korrekte, neue Ablaufdatum zu ermitteln, müssen bei der neuen Prüfplakette immer ab Ende des Prüfmonats 24 Monate addiert werden. Dies ergibt sich aus der Technischen Richtlinie für Geldspielgeräte, Version 5.0 vom 27.01.2015", wird erläutert.
In der Richtlinie heißt es wörtlich: "Die Aufstellberechtigung jedes einzelnen Gerätes beträgt zunächst 24 Kalendermonate. Danach darf das Gerät nur aufgestellt werden, wenn eine gemäß § 7 SpielV kostenpflichtige Prüfung durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt zugelassene Stelle stattgefunden hat und die Konformität mit der Bauart durch die Ausstellung einer Prüfbescheinigung und das Anbringen einer Prüfplakette bestätigt worden ist. Die Prüfbescheinigung und die Prüfplakette dürfen nicht älter als zwei Jahre sein, beginnend ab Ende des Monats, in dem diese Dokumente ausgestellt worden sind."