Neue Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten
Die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist am Sonntag, 12. September, in Kraft getreten. Diese gilt bis zum 10. Oktober 2021.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung führt Rheinland-Pfalz die sogenannte 2Gplus-Regelung mit Einschränkungen für Ungeimpfte sowie neue Corona-Warnstufen ein. Die Warnstufen werden nicht mehr ausschließlich nach der 7-Tage-Inzidenz festgelegt, sondern berücksichtigen zusätzlich die sogenannte 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und den Anteil Intensivbetten. Sobald zwei der drei Faktoren an mindestens drei aufeinander folgenden Werktagen erreicht werden, hat der Landkreis oder die kreisfreie Stadt die jeweilige Warnstufe öffentlich bekannt zu geben.
Weiterhin unterliegen Personen, die mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub oder vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, der Testpflicht. Die Testpflicht gilt als erfüllt, wenn die oder der Beschäftigte einen negativen Testnachweis vorlegen können.
Drei Warnstufen
Der Justiziar des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz Tim Hilbert betont in einem aktuellen Rundschreiben unter anderem: "Gemäß der neuen Corona-Verordnung (§13 Abs. 2 Satz 3) entfällt für Spielhallen (Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen) und die Gastronomie die Einhaltung des Abstandsgebotes sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske für Gäste, wenn:
– in Warnstufe 1 höchstens 25 nicht-immunisierte Personen (weder geimpft noch genesen) gleichzeitig anwesend sind,
– in Warnstufe 2 höchstens zehn nicht-immunisierte Personen (weder geimpft noch genesen) gleichzeitig anwesend sind oder
– in Warnstufe 3 höchstens fünf nicht-immunisierte Personen (weder geimpft noch genesen) gleichzeitig anwesend sind."
Die übrigen Schutzmaßnahmen (Testpflicht, Kontaktdatenerfassung und Personenbegrenzung in der Spielhalle) bleiben bestehen.
Hier der Link zur neuen Verordnung.