Neu: GSP bietet Besondere Schulung für Verbundspielhallen in Sachsen-Anhalt
Die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP) erweitert ihr Angebot um die Besondere Schulung für das Personal von Verbundspielhallen in Sachsen-Anhalt. Diese Schulung zählt zu den Voraussetzungen für den Betrieb von Verbundspielhallen und von Spielhallen, für die §2 Abs. 6 des Spielhallengesetzes Sachsen-Anhalt zutrifft.
Demnach müssen die dort Beschäftigten grundsätzlich vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit die Besondere Schulung absolvieren. Sie vermittelt Wissen zu den Themen Recht, Prävention sowie Jugend- und Spielerschutz. Der Präsenz-Kurs umfasst drei Unterrichtsstunden und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.
Neben der Besonderen Schulung bietet die GSP in Sachsen-Anhalt auch weitere Schulungen für Spielhallenbetreiber und -personal an. Dazu zählen Präventionsschulungen, das Kombinationsangebot aus Präventions- und Besonderer Schulung sowie der Sachkundenachweis.