07.06.2021

Mindestlohn steigt ab 1. Juli um 10 Cent

Mit 8,50 Euro fing alles an. Nach mehreren Erhöhungen steigt der Mindestlohn am 1. Juli auf dann 9,60 Euro.

Am 1. Juli steigt erneut der gesetzliche Mindestlohn. Darauf macht jetzt die Merlato aufmerksam. Folgende Punkte müssen Arbeitgeber demnach jetzt beachten:
 
Der bisherige Mindestlohn von 9,50 Euro steigt am 1. Juli auf 9,60 Euro. Infolgedessen müssen 450-Euro-Kräfte nicht mehr 47,368 Stunden monatlich arbeiten, sondern nur noch 46,875 Stunden. Von besonderer Bedeutung ist das, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen eines Minijob-Vertrages eine feste Stundenanzahl in Verbindung mit einem festen Stundenlohn vereinbart haben. Hier muss –einvernehmlich – die Arbeitszeit verringert werden, um die Sozialversicherungsfreiheit zu erhalten. Geschieht das nicht, besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer im Nachgang eine Nachvergütung und Nachversteuerung fordern kann.

Wer ab dem 1. Juli neues Personal einstellt, muss im Arbeitsvertrag mindestens einen Stundenlohn von 9,60 Euro aufführen. Mehr geht immer! Bestehende Arbeitsverträge müssen nicht geändert werden, die Lohnabrechnungen aber schon. Dort ist der neue Mindestlohn auf jeden Fall zu berücksichtigen.

Am 1. Januar 2022 und am 1 Juli 2022 steigt der Mindestlohn in weiteren Schritten.