Merlato-Veranstaltung zu glücksspielrechtlichen Erlaubnissen
Das Dienstleistungsunternehmen Merlato bietet am 13. April in Wiesbaden ein Informationseminar zum Thema „Glückspielrechtliche Erlaubnisse – Vorbereitung der Spielhallen auf 2017“ an.
Rechtsanwalt Tim Hilbert informiert über alle anstehenden Aufgaben, damit Automatenunternehmen auch nach 2017 sicher arbeiten können.
Folgende Fragen werden im Mittelpunkt stehen:
- Welche Anträge muss ich zum Weiterbetrieb einer Spielhalle stellen?
- Welche Fristen muss ich beachten und wo muss der Antrag gestellt werden?
- Unter welchen Umständen können Mehrfachspielhallen im Wege von Härtefall und Ausnahmegenehmigungen weiter betrieben werden?
- Was müssen Spielhallenbetreiber beim Abschluss oder der Verlängerung von Miet-, Pacht- und Arbeitsverträgen beachten?
„Wir zeigen am Beispiel von Hessen, für Baden-Württemberger und Rheinland-Pfälzer die Nutzung der Sperre sowohl im Alltag als auch in juristischer Hinsicht“, lässt Merlato verlauten. Das Seminar „Glücksspielrechtliche Erlaubnisse – Vorbereitung der Spielhallen auf 2017“ bringe die Teilnehmer auf den aktuellen Stand der Rechtslage und gebe jedem Betreiber praxisnahe Hinweise, wie und wo er die für seine Spielhallen erforderlichen glückspielrechtlichen Erlaubnisse stellen muss.
Das Seminar findet am 13. April 2016 von 12 bis 17 Uhr im Radisson Blu „Schwarzer Bock“, Kranzplatz 12, 65183 Wiesbaden statt. Interessenten können bei Merlato eine Teilnahme zu der kostenpflichtigen Veranstaltung buchen.