Mecklenburg Vorpommern: Präventionsschulungen für Gastronomiemitarbeiter
Das Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern hat nach intensiven Gesprächen präzisiert, welche in der Gastronomie arbeitenden Personen im Rahmen des Sozialkonzeptes eine Präventionsschulung zum Umgang mit problematisch spielenden Gästen absolvieren müssen. Das berichtet die AWI.
Demnach wurde folgende Einigung erzielt: In jeder gastronomischen Einrichtung muss gewährleistet sein, dass während der Öffnungszeit mindestens eine Person eine zweistündige Präventionsschulung absolviert hat (Festangestellte oder der Gastwirt, keine Aushilfskräfte!). Die Wiederholungsschulungen können entfallen und durch eine Unterweisung durch den Aufstellunternehmer ersetzt werden.
Das bedeutet, dass alle Aufstellunternehmer dafür verantwortlich sind, dass diese Auffrischungsschulungen des Personals erfolgen – entweder durch eigene Unterweisung oder durch eine erneute 2-stündige Schulung.
In Kooperation mit der Caritas bietet die AWI als „Starter-Paket“ eine begrenzte Anzahl kostenfreier, zweistündiger Schulungstermine an. Termine sind am 16. November in Neubrandenburg, am 17. November in Schwerin, am 7. Dezember in Greifswald und am 8. Dezember in Rostock. Achtung: Die vier Termine werden als Pilotprojekt für Mitglieder des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland kostenlos angeboten. Pro Schulung können bis zu 15 Personen teilnehmen. Nachfolgende Schulungen werden kostenpflichtig sein.
"Wir bitten die Aufstellunternehmer, diese Information schnellstmöglichst in Ihren Aufstellorten bekannt zu machen und verbindliche Anmeldungen bis zum 5. November an die AWI zu faxen oder zu mailen. Dort sind auch Anmeldeformulare erhältlich.