Lotto Quicky nicht mehr in Gastronomie erlaubt
Das Landgericht Hannover hat der von der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH unter der Bezeichnung Quicky betriebenen Lotterie Schranken gesetzt.
Es hat den Anbieter am 15. März dazu verurteilt, „es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr das vom Land Niedersachsen mit Bescheid vom 12. Juli 2004 konzessionierte Glücksspiel Quicky mit den Möglichkeiten der mehrfachen täglichen Einsätze und der mehrfachen täglichen Gewinnausspielungen außerhalb von Toto-Lotto-Annahmestellen anzubieten“ (Landgericht Hannover, Az.: 23 O 99/05).