Lockdown-Verlängerung: Die Anpassungen in den Ländern erfolgen in den nächsten Tagen
Der Bundesverband Automatenunternehmer listet in seinem aktuellen BAdirekt-Rundschreiben die wichtigsten Beschlüsse des gestrigen Nachmittags auf:
– Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig, sofern keine Ausnahmen formuliert werden. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.
– Ausnahme: Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts sowie Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen.
– Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
– Weiterhin gilt die Pflicht des Tragens einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Generell wird in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
– Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
– In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich Virusmutanten – gegebenenfalls angepasst werden.
– Arbeitgeber/innen müssen den Beschäftigten weiterhin das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.
– Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich haben Priorität. Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise ab dem 22. Februar 2021 wieder geöffnet werden.
– Ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner können Einzelhandelsbetriebe wieder öffnen, sofern die Begrenzung der Verkaufsfläche von 20 Quadratmetern pro Kundin oder Kunden gewährleistet werden kann. Zudem öffnen Museen, Galerien sowie vorher noch geschlossene andere körpernahe Dienstleistungen.
– Um den Bürgern/Bürgerinnen und Unternehmen weitere Planungssicherheit zu geben, soll eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen und der Bereiche Kultur, Sport, Freizeit sowie Gastronomie erarbeitet werden.
– In den Ländern und Landkreisen, die aufgrund der hohen Anzahl von Neuinfektionen die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden lokale und regionale Maßnahmen beibehalten oder ausgeweitet, damit eine entsprechende Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.
– Der Bund übernimmt weiterhin die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die gemeinsame Beschaffung der Impfstoffe und die Länder schaffen die erforderlichen Strukturen für die Impfdurchführung vor Ort. Bund und Länder halten an dem Ziel fest, dass allen Bürgern/Bürgerinnen spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann.
"Die Anpassungen der jeweiligen Covid-Verordnungen in den Ländern werden in den nächsten Tagen erfolgen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 3. März 2021 erneut beraten. Wir werden Sie selbstverständlich auch weiterhin zu allen Neuerungen informieren. Beste Grüße und bleiben Sie gesund", wendet sich Geschäftsführerin Simone Storch an die rund 2 000 Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA).